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Ihre Rechte und Pflichten als Mieter. In aller Regel verlangt der Vermieter die Zahlung einer Kaution. Dies ist gesetzlich zulässig. Häufig entbrennt nach Beendigung des Mietverhältnisses ein heftiger Streit über die Rückzahlung. Sie sollten deshalb Ihr gutes Recht sowie Ihre Pflichten diesbezüglich kennen.
Ein Mieter ist vor 16 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen. Sein Vermieter hat damals auf eine Kaution verzichtet. Jetzt soll er plötzlich eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten zahlen. Ist er nach so langer Mietdauer jetzt noch dazu verpflichtet?
Nein. Eine Mietkaution kann der Vermieter nur vom Mieter verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Wurde ein Anspruch auf Kautionszahlung vertraglich vereinbart, verjährt dieser nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde. Es steht den Parteien natürlich frei, während des Mietverhältnisses freiwillig eine neue Kautionsvereinbarung zu treffen.