Entweder Sie kommen in unsere Hauptgeschäftsstelle in Köln Mühlenbach 49, eine unserer Geschäftsstellen oder wir senden Ihnen die Beitrittsunterlagen auf dem Postweg zu. Alternativ können Sie auch gleich hier Mitglied werden. Mitgliedschaften können eingerichtet werden für Einzelpersonen, Eheleute und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Jeder Bewohner einer (studentischen) Wohngemeinschaft muss (leider) eine eigene Mitgliedschaft erwerben.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 90,00 pro Kalenderjahr inklusive Mietrechtsschutzversicherung. Hinzu kommt bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 15,00.
Dieser Beitrag gilt einheitlich für alle Mitgliedschaften mit Mietrechtsschutz. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag anteilig bis zum Jahresende zu zahlen. Die weiteren Jahresbeiträge sind am 1. Januar jedes Jahres zur Zahlung fällig.
Beitragsermäßigungen (z. B. für Studenten oder Rentner) sind leider nicht möglich.
Die Dienstleistungen unserer Rechtsabteilung können Sie sofort nach Terminvereinbarung in Anspruch nehmen. Die Wartezeit bezieht sich nur auf den mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechtsschutz bei der DMB-Rechtsschutzversicherung.
Der Terminvorlauf beträgt normalerweise etwa acht bis zehn Tage.
Sie können unsere Beratung auch für solche Fälle in Anspruch nehmen, in denen das Mietverhältnis bereits beendet wurde.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Mieterverein Köln sind Sie über einen Gruppen-Versicherungsvertrag mietrechtsschutzversichert.
Kostenschutz erhalten Sie im Rahmen der Mietrechtsschutz-Versicherung nur für die Schadensfälle, die nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist eintreten.
Bis zu € 20.000,00 je Prozess übernimmt die DMB-Rechtsschutz-Versicherung.
Sollten Sie bei einer anderen Rechtsschutz-Versicherung Miet-Rechtsschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihre neue Mitgliedschaft bei uns ohne Rechtsschutz einrichten lassen. Das Bestehen der anderweitigen Miet-Rechtsschutzversicherung weisen uns bitte durch Übersendung einer Kopie Ihrer Versicherungs-Police nach. Der Beitrag beläuft sich auf € 66,00 pro Kalenderjahr. Senden Sie außerdem bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung zu.
Für gewerblich genutzte Mietobjekte sowie für selbstgenutzte Eigentumswohnungen ist kein Rechtsschutz möglich. Der Beitrag beläuft sich auf € 66,00 pro Kalenderjahr. Senden Sie außerdem bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung zu:
Wenigstens zwei volle Kalenderjahre.
Bei Eintritt im Jahr 2020 also bis zum 31. Dezember 2022.
(Siehe auch Frage 6.)
Sollten Sie aus unserem Geschäftsgebiet wegziehen, so können Sie Ihre Mitgliedschaft an den Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort übertragen lassen. Sie erhalten dort eine Gutschrift über bei uns bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge. Der Rechtsschutz bei der DMB-Rechtsschutzversicherung wird in diesem Fall nicht unterbrochen.
Selbstverständlich erhalten auch Neu-Kölner eine entsprechende Gutschrift bei uns, wenn sie zuvor in einem anderen DMB-Mieterverein Mitglied waren.
Die Mitgliedschaft kann seitens des Mitglieds nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Kündigungstermin ist immer der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens am 30. September beim Mieterverein eingegangen sein. (Siehe auch Frage 5.)
Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen während unserer Öffnungszeiten gern zur Verfügung. Aus organisatorischen Gründen vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit uns. Die Telefonnummer lautet: 0221.202 37-95.
Der Terminvorlauf für einen Beratungstermin beträgt normalerweise etwa drei bis acht Tage. Jeder einzelne Beratungstermin hat eine Dauer von 20 Minuten.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, so dass wir ihn noch einem anderen ratsuchenden Mitglied anbieten können.
Nein. Als Mitglied können Sie auch unsere telefonische Kurzberatung in Anspruch nehmen, Telefon 0221.202 37-75. Sie können Ihre Fragen auch schriftlich per Post, per Fax an 0221.240 46 20 oder per E-Mail an uns richten.