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Vom Nutzungsrecht über die Mieterhöhung bis zur Kündigung. Hat der Mieter eine Garage gemietet, darf er dort seinen Pkw abstellen, Zubehörteile und Reifen lagern, Regale befestigen oder Schränke aufstellen. Natürlich dürfen dort auch Motorräder, Mopeds, Fahrräder usw. geparkt werden.
Für alle Fragen rund um Mieterhöhungen und Kündigung ist entscheidend, ob die Garage unabhängig von der Wohnung angemietet wurde oder ob ein einheitliches Mietverhältnis für Wohnung und Garage besteht.
Bei einem völlig unabhängigen Mietverhältnis über die Garage gilt, Kündigungen sind – solange der Mietvertrag nichts anderes bestimmt – jederzeit möglich, ohne Angabe von Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
Die Miethöhe oder auch die Mieterhöhungen können frei vereinbart werden. Anders, wenn Garage und Wohnung zusammengehören. Das kann auch der Fall sein, wenn die Garage zeitlich später als die Wohnung angemietet wurde. Hier gilt, die Garage darf nicht allein gekündigt werden, separate Mieterhöhungen nur für die Garage sind ebenfalls unzulässig.