Bundesweiter Aktionstag  „Mietenstopp!"

am 8.10. starten die Aktionen in Köln - Wir sind dabei! Sie auch?

12.00 - 17.00 Uhr: KUNDGEBUNG & Straßentheater Auf dem Rudolfplatz 
  • 12.00 Uhr Eröffnung Mietenstopp u. a. mit Jürgen Becker (Kabarettist) und Pfarrer Franz Meurer
  • 13.30 Uhr Neuer Sozialer Wohnungsbau
  • 15.00 Uhr Obdachlosigkeit abschaffen STRAßENTHEATER „Die Unerhörten“, ein gemeinsames Projekt der Selbstvertretung Wohnungsloser Menschen und der Theaterwerkstatt Bethel

Update: Ob unser Geschäftsführer Hans Jörg Depel wie geplant eine Rede halten wird, ist derzeit noch ungewiss, da er erkrankt ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

3 Zentrale Bausteine - Was von der Bundesregierung sofort umgesetzt werden muss:

1. Mieterhöhungen begrenzen
Im Bestand flächendeckend für 6 Jahre

Um Mieterhaushalte nicht noch weiter finanziell zu überfordern, müssen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen differenziert nach Wohnungsmärkten für 6 Jahre stärker begrenzt werden.

Als Sofortmaßnahme muss der Bund – statt wie bisher die Länder – eine Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den unterschiedlichen Wohnungsmarkttypen vornehmen:

  • In einer neu festzulegenden Gebietskategorie für stark angespannte Wohnungsmärkte dürfen Mieterhöhungen im Bestand befristet für 6 Jahre gar nicht möglich sein.
  • In etwas weniger angespannten Wohnungsmärkten wird eine maximale Mietsteigerung von 6 Prozent in drei Jahren erlaubt, soweit die bislang gezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt.
  • Für die restlichen Gebiete soll bundesweit und flächendeckend eine Kappungsgrenze von 10 Prozent in drei Jahren gelten.

 

2. Mietpreisbremse scharf stellen
inkl. Bestrafung von Mietwucher

Beim Abschluss neuer Mietverträge sind Mieter*innen der extrem angespannten Marktsituation besonders ausgesetzt. Deshalb muss die Mietpreisbremse deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten.

Die Ausnahmen von der Mietpreisbremse bei einer bereits bestehenden höheren Vormiete oder die erstmalige Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung, müssen gestrichen werden.

Zudem müssen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher effektiver bekämpft werden und Mietsenkungen durchsetzbar werden. Hierzu muss die Regierung das Wirtschaftsstrafgesetz verschärfen.

3. Klimaschutz und Wärmewende sozialverträglich gestalten
Faire energetische Gebäudesanierung

Nach vielen Jahren extrem unzureichender Energieeinsparungsmaßnahmen und CO2-Reduktion in Wohngebäuden steht fest: Das Mietrecht ist kein geeignetes Anreizinstrument für den Klimaschutz. Stattdessen wächst die Wohnkostenbelastung durch Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahmen. Die aus der Modernisierungsumlage resultierenden Preissteigerungen von bisher 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter sind für sehr viele Mieter*innen nicht leistbar.

Daher soll die Mieterhöhung nach Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahmen ab sofort von bisher 8 % auf höchstens 4% der Investitionskosten gesenkt und zusätzlich gedeckelt werden. Wir brauchen umfassende und tatsächlich wirksame Sanierungen, die zu deutlich niedrigerem Energieverbrauch und geringeren CO2-Emmissionen führen. Am Ende sollen auch Mieter*innen durch geringere Energie- und Heizkosten profitieren.

Weitere Informationen finden Sie auf www.mietenstopp.de.

Seite drucken

zurück zur Übersicht