Was Mieter interessiert

Kurzurteile

Eigenbedarf

Enthält der Mietvertrag eine Klausel, wonach Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für „Jahre“ ausgeschlossen sind, ohne dass der Ausschluss zeitlich begrenzt wird, sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen (LG Berlin – 65 S 175/17, GE 2018, 54).

Kündigung

Die Störung des Hausfriedens durch Lärm und Gewalt gegen Mitbewohner sowie die Beleidigung und massive Bedrohung von Nachbarn rechtfertigt die fristlose Kündigung durch den Vermieter (AG München – 474 C 18956/16, WuM 2018, 84).

Rauchwarnmelder

Die Verweigerung des Zutritts für den Vermieter oder dessen Beauftragte zwecks Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern ist wegen der damit einhergehenden Gefährdung der Mietsache und der Mitbewohner des Objekts eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (LG Konstanz – A 11 S 83/17, WuM 2018, 201).

Betriebskosten

Eine „Notdienstpauschale“ ist nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umlegbar, da die Kosten für die Einrichtung eines Notdienstes den Verwaltungskosten zuzuordnen sind (AG Charlottenburg – 215 C 311/17, WuM 2018, 208).

Nutzungsentschädigung

Ein zwar vor Beendigung des Mietverhältnisses bestehender, aber erst danach dem Vermieter angezeigter Mangel führt nicht zu einer Minderung der vom Mieter geschuldeten Nutzungsentschädigung (LG  Krefeld – 2 S 65/16, GE 2018, 197).

DSL

Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefon-Hausverteiler zu gewähren. Wird der Zugang vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der eine Minderung von fünf Prozent rechtfertigt (AG Wedding – 15a C 99/16, GE 2018, 199).