Aufgespießt

Starke Stücke

Aufregung in Aurich

Das Motiv ist typisch ostfriesisch, schreibt die Deutsche Presse-Agentur in einer Meldung. Das Graffiti auf Elke Lenks Haus in Aurich zeigt eine grüne Wiese mit Kuh und Windmühle. Trotzdem ist der Wirbel groß, den das Graffiti-Bild mitten in der Altstadt von Aurich macht. Während viele Schaulustige kommen, um das Bild zu bestaunen, ist man in der Stadtverwaltung alles andere als begeistert. Für den stellvertretenden Stadtbaurat Kai-Michael Heinze ist das Kunstwerk nämlich nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar. Es lenkt den Blick von dem historischen Bauwerk daneben ab.

Elke Lenk hatte einen jungen Graffiti-Künstler aus Aurich beauftragt, die Fassade zu besprühen. Ihr war klar, dass dies für Aufregung sorgte. In dem Haus befindet sich im Parterre ihr Optiker-Geschäft. Darüber liegt ihre Wohnung. Die Stadtverwaltung glaubt deshalb, dass die Aktion als Marketing für ihr Geschäft geplant war.

Die Stadtverwaltung hat Elke Lenk nun aufgefordert, das Gemälde bis zum 1. Dezember zu übermalen. Da hilft ihr auch nicht, dass mehr als 1.200 Menschen eine von Auricher Künstlern initiierte Online-Petition unterzeichnet haben. Die Stadt zeigte sich zuletzt dann doch verhandlungsbereit. Elke Lenk will auf jeden Fall was mit Farbe. Der stellvertretende Stadtbaurat sieht durchaus Möglichkeiten. Auch ein kleineres Graffiti sei drin.

Ganzes Dorf unter den Hammer

Alwine, ein kleines Dorf mitten in Brandenburg, kommt Mitte Dezember unter den Hammer. Das Anfangsgebot liegt bei 125.000 Euro. Auf einem Areal von 16.000 Quadratmetern stehen sechs in die Jahre gekommene Doppel- und Mehrfamilienhäuser. 15 Mieter wohnen darin.

Die Häuser sind stark renovierungsbedürftig. Wegen der Mängel gehen derzeit nur 16.000 Euro Miete im Jahr statt der vereinbarten 30.000 Euro ein. Der Auktionator rechnet aber trotzdem mit großem Interesse an dem Objekt. „Wer kann schon sagen, mir gehört ein Dorf?“, sagte er unlängst der Deutschen Presse-Agentur.

Etappensieg

In dem bundesweit bekannten Streit um einen Holzstapel vor einem Potsdamer Hotel hat dessen Direktor nun einen Etappensieg errungen. Die Stadt Potsdam zog eine Klage wegen angeblich falscher Behauptungen des Hoteldirektors Burkhard Scholz in einem Artikel der Lübecker Nachrichten vor dem Landgericht Berlin zurück.

Doch der eigentliche Streit geht weiter. Die Stadtverwaltung bleibt dabei, dass der Hotelbesitzer den großen Stapel Kaminholz, der seit 20 Jahren im Garten des Hotels steht, wegräumen muss. Dr Stapel stehe in einem Landschaftsschutzgebiet. Außerdem fehle die erforderliche Baugenehmigung. Über die Klage, die Burkhard Scholz vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingelegt hat, muss noch entschieden werden.

Alles klar?

Seit kurzem gibt es eine neue Luftverkehrsordnung, die besagt, dass Drohnen „bei Nacht“ nicht fliegen dürfen. Die Redaktion von Finanztest guckte nach, was das heißt „bei Nacht“. Fündig wurde sie in einer EU-Verordnung. Darin heißt es: „Nacht: Die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe sechs Grad unter dem Horizont befindet.“ Alles klar?

Auskunftspflicht

Wer als Mietinteressent verschweigt, dass er ein „Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt“ ist, begeht eine arglistige Täuschung. Mit dieser Begründung gab das Amtsgericht Göttingen der Räumungsklage einer Vermieterin (Az: 18 C 41/17) gegen ein Mitglied der AfD-Nachwuchsorganisation statt. Wenn jemand linksgerichtete Gewalt anziehe, sei dies ein „bedeutsamer Umstand“, über den der Mieter seinen Vermieter vor Vertragsabschluss hätte aufklären müssen, so das Gericht.

Der Mieter war im Sommer in die neue Wohnung in Göttingen eingezogen. Wiederholt kam es in der Folgezeit zu politisch motivierten Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Ähnliche Vorfälle hatte es bereits im Vorfeld der früheren Wohnung des Mieters gegeben.

Jérôme Boateng muss kräftig zahlen

Damit hatte Jérôme Boateng, Fußballprofi beim FC Bayern München, wohl nicht gerechnet. Das Landgericht München I verdonnerte ihn, einer Immobilienfirma 300.000 Euro Maklergebühr zu zahlen. Zuvor hatte sich der Fußballstar geweigert, die Provision zu zahlen, weil er die Beratung des Maklers als Freundschaftsdienst verstanden hatte – trotz des unterschriebenen vorliegenden Vertrages.

Boateng hatte im Juni 2016 in München die Villa für 7,4 Millionen Euro gekauft. Der Makler hatte unter anderem ein Gutachten eingeholt und nach eigenen Angaben den Preis der Villa um eine halbe Million Euro heruntergehandelt.

Der Vorsitzende Richter zeigte in der mündlichen Verhandlung durchaus Verständnis für Boatengs Enttäuschung über das Verhalten des Maklers und angeblichen Freundes. Doch letztendlich sei er nicht von ihm überfahren worden und habe genau gewusst, was er unterschreibe.