Mieterwechselpauschale
Eine Formularklausel im Mietvertrag, nach der ein neu einziehender Mieter verpflichtet ist, eine Mieterwechselpauschale an die Hausverwaltung zu zahlen, ist unwirksam (AG Münster – 55 C 1325/15, WuM 2015, 618).
Dem Anspruch des Mieters auf Erteilung der Genehmigung zum behindertengerechten Umbau der Wohnung können Mietrückstände des Mieters nicht entgegengehalten werden (AG Flensburg – 67 C 3/14, WuM 2015, 733).
Ausblühungen und Feuchtigkeitserscheinungen an einer Wand infolge von Undichtigkeiten an den Fugen der Dusche rechtfertigen eine Mietminderung um zehn Prozent (AG Aachen – 100 C 272/15, WuM 2015, 734).
Kündigung
Der Vermieter ist nicht berechtigt, wegen Störung des Hausfriedens zu kündigen, wenn der Mieter die Bewohner benachbarter Häuser beleidigt (AG Brandenburg a. d. H. – 35 C 92/13, WuM 2015, 741).
Eine Formularklausel zu den Schönheitsreparaturen, die den Mieter einer mit Einbaumöbeln versehenen Wohnung auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet, ist unwirksam (LG Berlin – 67 S 359/15 – WuM 2016, 97).
Üblicherweise kann vom Mieter verlangt werden, bis zu dreimal am Tag zu lüften. Ein darüber hinausgehendes Lüftungserfordernis entspricht nicht dem üblichen Mietgebrauch und ist nicht zumutbar. Der Vermieter hat erforderlichenfalls durch entsprechende zusätzliche Belüftungseinrichtungen ein Raumklima zu schaffen, bei dem die dreimal tägliche Lüftung ausreicht (AG Tempelhof-Kreuzberg – 20 C 234/13, WuM 2016, 170).