Zur Information der Öffentlichkeit muss jeder Verein nach § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG ein öffentliches Verfahrensverzeichnis erstellen, welches auf Nachfrage jedem Interessenten, also auch Nichtvereinsmitgliedern, zur Information zur Verfügung gestellt werden muss. Der Inhalt ist im Einzelnen im § 4e Nr. 1 bis 8 BDSG geregelt.
Name des Vereins:
Mieterverein Köln im Deutschen Mieterbund e. V.
Vorstand und Geschäftsführung:
Gesetzlicher Vorstand: Franz-Xaver Corneth
Geschäftsführerin/Leiterin der EDV: Sarah Primus
Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Mühlenbach 49, 50676 Köln
Zweckbestimmung der Datenerhebung:
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Mitgliederdaten zum Zwecke der Vereinsverwaltung: Anforderung und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, Sammlung der Namen und Adressen von Funktionsträger/innen im Verein; allgemeine Korrespondenz; Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der Mitgliedschaft im Landes- und Bundesverband; Nutzung der Mitgliedsdaten zur Beratung des einzelnen Mitglieds im Rahmen der Zweckbestimmung des Mitgliedschaftsverhältnisses, Weitergabe an die Rechtsschutzversicherung zur Bearbeitung von Versicherungsfällen, Weitergabe an die DMB-Verlags- und Verwaltungsgesellschaft mbH zum Versand der Mieterzeitung.
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im Wesentlichen personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder erhoben und verarbeitet. Diejenigen Personen, die Mitglied im Verein waren, werden zur Abwicklung ihres Mitgliedschaftsverhältnisses ebenfalls noch eine zweckentsprechende Zeit betroffen sein. Es werden Daten über den Namen, Wohnort, das Mitgliedschaftsverhältnis, die Dauer der Mitgliedschaft und ggf. versicherungsrelevante Daten im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung erhoben und verarbeitet.
Empfänger der Daten:
Zum Versand der Mieterzeitung und bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die jeweils dafür erforderlichen Daten an die DMB-Verlags- und Verwaltungsgesellschaft und an die DMB-Rechtsschutzversicherung weitergegeben. Im Einzelfall ist es erforderlich, persönliche Daten (z. B. in Beratungsakten) an extern arbeitende Anwälte weiterzugeben. Der Schutz der Daten ist in solchen Fällen auch dort gewährleistet.
Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung z.B. im Rahmen einer Beratung oder zur Verwaltung oder Abwicklung der Mitgliedschaft erforderlich sind.
Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU:
Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten außerhalb der EU ist nicht geplant.
Allgemeine Beschreibung zur Gewährleistung des Datenschutzes:
Der Mieterverein Köln im Deutschen Mieterbund e.V. gewährleistet durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten, die im Verein erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Personenbezogene Daten werden im Verein lediglich zur zweckentsprechenden Verwaltung der Mitgliedschaften und im Rahmen der satzungsgemäßen Erbringung von Leistungen erhoben, verarbeitet und weitergegeben.