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Eigenbedarf für zweitwohnung

Der Wunsch des Vermieters, seine bisher vermietete Wohnung künftig als Zweitwohnung zu nutzen, rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (BGH VIII ZR 19/17)

Der Vermieter kündigt eine Mietwohnung in Berlin wegen Eigenbedarfs, weil er beabsichtigt, sich mehrfach im Jahr aus beruflichen Gründen für längere oder kürzere Zeiten in Berlin aufzuhalten. Er wolle hierfür aber nicht mehr – wie in der Vergangenheit – auf eine Unterkunft im Hotel oder bei privaten Bekannten zurückgreifen, er wolle einen privaten Wohnbereich haben, in dem er sich gemeinsam mit seinem Ehepartner aufhalten kann. Benötigt der Vermieter die Wohnung tatsächlich, liegt Eigenbedarf vor? Oder setzt Eigenbedarf voraus, dass der Vermieter in der gekündigten Wohnung auch seinen Lebensmittelpunkt begründen will? Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 19/17) ließ eine Revision der Mieter nicht zu. Der Rechtsfrage „Eigenbedarf an Zweitwohnung“ komme keine grundsätzliche Bedeutung zu.

Der Begriff des „Benötigens“ sei höchstrichterlich dahingehend geklärt, dass damit ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe des Vermieters vorausgesetzt werden, die Wohnung künftig selbst oder durch nahe Angehörige zu nutzen. Diese Kriterien würden auch für die Beantwortung der Frage gelten, ob der Wunsch des Vermieters, die bisher vermietete Wohnung künftig selbst als Zweitwohnung zu nutzen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt. Hierbei komme es maßgeblich auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an. Notwendig sei die einzelfallbezogene, tatrichterliche Würdigung, allgemeinverbindliche Aussagen, etwa über eine konkrete Mindestnutzungsdauer der Zweitwohnung, seien nicht möglich.

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

entsprechend der Regelung in Paragraf 14 unserer Satzung finden dieses Jahr turnusmäßig unsere Bezirksmitgliederversammlungen statt. Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht der Bezirksleitung
  3. Wahl der Bezirksleitung (Paragraf 13 Absatz 2 der Satzung)
  4. Wahl der Delegierten für die Generalversammlung am 13. Juni 2023 (Paragraf 14 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung)
  5. Referate mit anschließender Diskussion
    a. Heizkostenabrechnung
    b. Indexmiete
  6. Allgemeine Mietfragen


Zu den Bezirksmitgliederversammlungen sind nur Mitglieder und deren Familienangehörige zugelassen. Bitte bringen Sie daher in jedem Fall Ihre Mitgliedskarte mit. Ohne diesen Nachweis ist ein Zutritt zu den Versammlungen leider nicht möglich.
Wir würden uns sehr freuen, recht viele Mitglieder auf unseren Versammlungen begrüßen zu können. Stärken Sie mit Ihrem Besuch unseren Einsatz für Ihre Mieterinteressen und nutzen Sie gleichzeitig die Gelegenheit, sich über unsere Arbeit und interessante Fragen zum Mietrecht und zur aktuellen Wohnungs- und Mietenpolitik zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bezirksleitung

Michael Hammerschlag (Stadtbezirk 1, Innenstadt/Deutz)
Birgitt Geßner (Stadtbezirk 2, Rodenkirchen)
Jessica Jonas (Stadtbezirk 3, Lindenthal)
Jürgen Kircher (Stadtbezirk 4, Ehrenfeld)
Heinrich Hammerschlag (Stadtbezirk 5/6, Nippes/Chorweiler)
Dr. Hendrik Over (Stadtbezirk 7, Porz)
Stephan Gatter (Stadtbezirk 8, Kalk)
Helmut Wülfrath (Stadtbezirk 9, Mülheim)
Lothar Kauffels (Bezirk 11, Brühl/Erftstadt)
Petra Kissmer-Karisch (Bezirk 12, Bergisch Gladbach)
Ralf Sommer (Bezirk 13, Düren)
Dietrich Schneider (Bezirk 14, Bergheim)

Wann und wo?
Die Versammlungen finden statt:

Bezirke 1 (Innenstadt/Deutz) und 2 (Rodenkirchen)
Montag, 17. April 2023
Mieterverein Köln
Mühlenbach 49
50676 Köln
Beginn 18.00 Uhr

Bezirk 3 (Lindenthal)
Dienstag, 23. Mai 2023
„Tersteegenhaus“
Emmastraße 6
50939 Köln-Klettenberg
Beginn 18.00 Uhr

Bezirke 4 (Ehrenfeld) und 5/6 (Nippes/Chorweiler)
Dienstag, 18. April 2023
im SCHLÜTERs in
Weidenpesch
Neusser Str. 494
50737 Köln
Beginn 18.00 Uhr

Bezirk 7 (Porz)
Donnerstag, 27. April 2023
Restaurant Rheinblick
Friedrich-Ebert-Ufer 49
51143 Köln-Porz
Beginn 18.00 Uhr

Bezirke 8 (Kalk) und 9 (Mülheim)
Montag, 8. Mai 2023
„Zock Catering“
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Beginn 18.00 Uhr

Zu Beginn sämtlicher in Köln stattfindenden Bezirksversammlungen wird ein Energiereferent und -berater der RheinEnergie nützliche Tipps geben, wie man Energie in der Wohnung sparen kann.

Bezirk 11 (Brühl/Erftstadt)
Dienstag, 9. Mai 2023
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Brühl
Carl-Schurz-Straße 1
50321 Brühl
Beginn 18.00 Uhr

Bezirk 12 (Bergisch Gladbach)
Mittwoch, 24. April 2023
Mieterverein
Geschäftsstelle Bergisch
Gladbach, Paffrather Str. 30
51465 Bergisch Gladbach
Beginn 18.00 Uhr

Bezirk 13 (Düren)
Montag, 20. März 2023
Stiftung Fabrik für Kultur und Stadtbild
Binsfelder Straße 77
52351 Düren
Beginn 18.00 Uhr

Bezirk 14 (Bergheim)
Mittwoch, 19. April 2023
Brauhaus „Zur Krone“
Hauptstraße 78
50126 Bergheim
Beginn 18.00 Uhr

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