Ihr Mieterverein für ein sorgenfreies Wohnen bei rechtlichen Fragen – Mitglied werden und von den Vorteilen profitieren!
0221 20237-0
Hier hatte der Vermieter 10 Monate nach dem Auszug des Mieters Ersatzansprüche in Höhe von 16.000 Euro geltend gemacht. Die gesetzliche Regelung, dass Ersatzansprüche 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verjähren, sei durch eine Regelung im Mietvertrag wirksam abgeändert worden, argumentierte der Vermieter. Im Mietvertrag war geregelt, Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. Der Bundesgerichtshof entschied, eine derartige Vertragsklausel sei wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Sie erschwere den Eintritt der Verjährung in zweifacher Hinsicht.
Zum einen werde die Verjährungsfrist von 6 auf 12 Monate verdoppelt, zum anderen beginne die Verjährungsfrist nach dem Wortlaut der Vertragsklausel nicht, wie im Gesetz vorgesehen, mit der Rückgabe der Mietsache, sondern mit dem möglicherweise späteren Mietvertragsende, das heißt dem Ablauf der Kündigungsfrist. Beide Regelungen seien mit dem Grundgedanken des Gesetzes nicht zu vereinbaren. Letztlich wolle das Gesetz sicherstellen, dass möglichst schnell nach Rückgabe der Mietsache abgeklärt werden muss, ob Ersatzansprüche des Vermieters bestehen oder nicht.
Ein Dank gilt den ausgeschiedenen langjährigen Mitgliedern des Vorstands Jürgen Becher, Alexander Odenthal, Dr. Franz Georg Rips und Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen für Ihre Mitarbeit und Unterstützung während ihrer Amtszeit. Dr. Rips, der ehemalige Präsident des Deutschen Mieterbundes, und Jürgen Becher, der langjährige Geschäftsführer des Mietervereins Köln, wurden aufgrund Ihrer Verdienste zu Ehrenmitgliedern des Vorstands ernannt.
Am 13.06.2023 fand die turnusgemäße Generalversammlung des Mietervereins Köln statt. In dieser wurde der langjährige Vorsitzende,
Franz-Xaver Corneth, für 4 Jahre wiedergewählt. Zudem wurden neu in den Vorstand des Mietervereins Köln gewählt:
Frauke Bendokat (Leiterin der Fachgruppe Energiewirtschaft NRW Verdi), Jessica Jonas (Mitglied Vorstand DMB Rechtsschutzversicherung AG),
Josef Ludwig (ehemaliger Leiter des Amts für Wohnungswesen der Stadt Köln) und Dr. Henrik Over (Fachanwalt für Mietrecht).
Vervollständigt wird der Vorstand von den bisherigen Mitgliedern Bernhard Bücheler und Berthold Morell (den beiden stellvertretenden Vorsitzenden)
und Dr. Eva Bürgermeister, die in Ihrem Amt bestätigt wurden.