Union blockiert Teilerfolg bei der CO2-Preis-Umlage

ab Januar 2022 sollten die Kosten des CO2-Preises eigentlich hälftig zwischen den Mietvertragsparteien aufgeteilt werden

Eigentlich sollten Mieter:innen ab Januar 2022 den CO2-Preis nicht mehr alleine tragen, sondern die Kosten hälftig zwischen beiden Mietvertragsparteien aufgeteilt werden. Auf diesen konstruktiven Kompromiss hatten sich die zuständigen Ministerien geeinigt, bevor die Unions-Fraktion ihn mit der Behauptung blockierte, dass eine Beteiligung der Vermieter:innen an den CO2-Kosten nicht zur gewünschten Lenkungswirkung führe.

Der Deutsche Mieterbund kritisiert, das Gegenteil sei der Fall. Nur wenn Vermieter:innen die Kosten für klimaschädliches CO2 tragen müssen, werden sie auch angehalten, in klimafreundliche Heizungsanlagen zu investieren.

 

Die Beteiligung der Vermieter:innen an den Kosten der CO2-Bepreisung ist daher nicht nur sozialpolitisch, sondern vor allem auch klimapolitisch notwendig. Darin sind sich alle Experten einig. Die Argumentation von Unionsseite, dass Mieter:innen bei der hälftigen Kostenteilung fehlangeleitet werden könnten und besonders viel und verschwenderisch heizen würden, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwei Millionen Menschen in Deutschland unter Energiearmut leiden, zynisch und geht völlig an der Realität vorbei.

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