Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Gesetzesinitiative des Volksbegehrens "Sechs Jahre Mietenstopp" in Bayern für unzulässig erklärt. Das sei Bundesangelegenheit und die Länder nicht zuständig. Für sechs Jahre sollten Mieterhöhungen in teuren Regionen verboten werden und die ortsübliche Vergleichsmiete der Maßstab für Neuvermietungen sein.
Wir bedauern das sehr! Die in den Parlamenten und Regierungen Verantwortlichen, insbesondere die von CDU und CSU, müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass die ständig steigenden Mieten in vielen Ballungsräumen in Deutschland ein für immer mehr Menschen unerträgliches Maß erreicht haben. Hier tickt eine Bombe. Wenn die hochgeht, werden wieder etliche ahnungslos dreinschauen, die längst gewarnt worden sind und die sträflicher weise zur rechten Zeit nichts unternehmen.
Im Gegenteil werden, wie beispielsweise zum 1. Juli in Nordrhein-Westfalen, massiv Mieterschutzrechte einkassiert und die Möglichkeiten der Vermieterinnen und Vermieter begünstigt, Mieten - auch in längst überteuerten Ballungsräumen - weiter zu steigern.
„Nach der heutigen Entscheidung ist der Bundesgesetzgeber umso dringender gefragt, endlich die rasant steigenden Mieten zu stoppen. Es müssen klare und wirksame Regelungen geschaffen werden, und zwar schnell“, erklärt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW.