Am Donnerstag hat der Bundestag die von Kanzlerin Merkel und den Regierungschefinnen und –chefs der Länder am 13. Dezember beschlossene Vermutung der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) (DMB-Pressemeldung) in Gesetz gegossen.
Dadurch wird es Gewerbemietern erleichtert, die Minderung oder Stundung ihrer Miete gegenüber ihrem Vermieter durchzusetzen, wenn sie pandemiebedingt ihrer gewerblichen Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt nachkommen können und dadurch Einnahmeeinbuße erleiden. Ein automatisches Mietminderungsrecht ist damit nicht verbunden. Ausführliche Informationen finden Sie hier.