Der normale Satz sinkt von 19 % auf 16 %, der reduzierte Satz von 7 % auf 5 %. Bei den Betriebskosten führt dies zu einer Ermäßigung der Positionen Wasserversorgung (5 %), Heiz- und Warmwasserkosten (16 %), Aufzugskosten (16 %), Hausbeleuchtung (16 %), Schornsteinreinigung (16 %), Antennen- und Kabelfernsehkosten (16 %) und der sonstigen Kosten, bspw. für die Prüfung der Rauchwarnmelder (16 %).
Eventuell ermäßigen sich die Sätze für die Kosten der Straßenreinigung (16 %), Müllabfuhr (16 %), Hausreinigung (16 %), Gartenpflege (16 %), Hauswart (16 %), und zwar dann, wenn der Vermieter für diese Arbeiten ein Unternehmen beauftragt hat. Der Mieter profitiert allerdings nur, wenn der vom Vermieter beauftragte Unternehmer die Umsatzsteuersenkung in seiner Rechnung berücksichtigt. Keine Umsatzsteuer fällt an für die Positionen Grundsteuer, Abwasser sowie Sach- und Haftpflichtversicherung.