Neue Regeln im Wohnungseigentumsgesetz in Krafn

Lesen SIe die Stellungnahme des Deutschen Mieterbunds (DMB)

Am 1. Dezember ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Modernisierungen durch die Wohnungseigentümer werden erleichtert. Der Mieter hat einen Anspruch gegen seinen Vermieter auf Zustimmung zu baulichen Maßnahmen, die der Barriereduzierung oder dem Einbruchschutz dienen, oder für die Einrichtung einer Ladestation für elektrische Fahrzeuge.

Zudem dürfen vermietende Eigentümer die Betriebskosten künftig nach Miteigentumsanteilen und nicht wie sonst üblich nach Wohnfläche auf ihre Mieter umlegen. Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass dies zu Intransparenz und zu eventuellen Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter führt.

Hier finden Sie die Stellungnahme des DMB zum Gesetz.

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