Wohngelderhöhung soll kommen

Regierung legt entsprechenden Referentenentwurf vor

Das Wohngeld, der staatliche Zuschuss zum Wohnen, soll ab 1. Januar 2020 steigen. Vier Jahre nach der letzten Wohngeldreform bzw. -erhöhung hat die Bundesregierung jetzt einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt. Danach werden das Leistungsniveau des Wohngeldes und die Einkommensgrenzen angehoben. Die regional gestaffelten Miethöchstbeträge steigen um 8,2 bis 10,2 Prozent und für besonders teure Städte und Kreise wird eine neue Mietenstufe VII mit entsprechenden Miethöchstbeträgen eingeführt.

Während 33 Städte und Kreise aus Bayern von dieser neuen Mietenstufe VII profitieren, werden im Rest Deutschlands nur 5 Städte und Kreise die Mietenstufe VII erhalten. Problematisch ist auch, dass mehr als 150 Städte und Kreise in eine niedrigere Mietenstufe eingruppiert werden. Folge ist, dass das Wohngeld hier kaum oder gar nicht steigen wird, schlimmstenfalls sogar weniger Wohngeld ausgezahlt werden wird. Die Bundesregierung rechnet mit 660.000 Haushalten, die ab 2020 von der Wohngelderhöhung profitieren können. Bund und Länder stellen für 2020 zusammen 1,185 Milliarden Euro zur Verfügung.

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