Untersuchung zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse

Kernaussagen des Evaluationsberichtes der Bundesregierung zur Mietpreisbremse

  • Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse hat zu einer moderaten Verlangsamung des Mietenanstiegs geführt.
  • Nicht erkennbar ist, dass sich der Abstand zwischen Bestands- und Wiedervermietungsmieten reduziert oder stabilisiert hat.
  • Vielfach bieten Vermieter Mietwohnungen nach wie vor zu Preisen an, die deutlich über den Grenzen der Mietpreisbremse liegen.
  • Der Wohnungsneubau wird durch die Mietpreisbremse nicht beeinträchtigt oder behindert - im Gegenteil, Neubauinvestitionen und Mieten im Neubau steigen.

Im Klartext: Die Mietpreisbremse wirkt, aber nur ein bisschen. Nachbesserungen sind dringend erforderlich. Die Regelungen zur Mietpreisbremse dürfen nicht im Jahr 2020 auslaufen, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse muss verlängert werden - so, wie es Justizministerin Katarina Barley beabsichtigt. Außerdem muss die Mietpreisbremse bundesweit gelten, die Ausnahmeregelungen sind abzuschaffen und Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen sanktioniert werden.

Seite drucken

zurück zur Übersicht