„Wir wollen wohnen!“

Aktionsbündnis startet Mieterschutzkampagne in NRW

Mitten in der Wohnkrise planen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen wichtige Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu streichen. Das neu gegründete „NRW Bündnis: Wir wollen wohnen!“ – ein Zusammenschluss aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und aus Wohlfahrts- und Sozialverbänden – fordert die Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP auf:
Erhalten und verbessern Sie die rechtlichen Regelungen, die dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen! Keinesfalls dürfen sie ersatzlos auslaufen oder gar abgeschafft werden! Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP wurde vereinbart, entsprechende rechtliche Regelungen ersatzlos abzuschaffen.

Schon jetzt können unzählige Menschen in NRW die explodierenden Mieten nicht mehr bezahlen. Machen CDU und FDP ihre Pläne wahr, nehmen sie ihnen auch noch den Schutz vor

  • überzogenen Mieten bei der Wiedervermietung
  • überzogenen Mieterhöhungen im laufenden Mietvertrag
  • Verlust von Mietwohnungen durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen
  • Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
  • Zweckentfremdung von Wohnraum durch gezielten Leerstand, gewerbliche

Nutzung oder AirBnB-Vermietung
Weiterhin fordert das Bündnis die Kommunen auf, sich an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beteiligen. Städtische Grundstücke sollen nicht länger zu Höchstpreisen angeboten werden, denn auch hohe Grundstückspreise wirken sich auf die Mieten aus. Zur Schaffung von mehr öffentlich-gefördertem Wohnraum können insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen beitragen.


Unterstützer können sich unter https://weact.campact.de/petitions/wir-wollen-wohnen an einer Onlinepetition beteiligen.

Warum ist das wichtig?
Viele Städte und mittlerweile auch das Umland in NRW werden selbst für normalverdienende Mieter unbezahlbar. Bei immer mehr Haushalten wird die kritische Grenze von 30 % des Haushalteinkommens für die Wohnkosten überschritten. Nicht selten ist es mehr als die Hälfte. Armut in einem reichen Land ist nicht selten die Folge. Insbesondere Menschen in unteren und mittleren Einkommensgruppen haben Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden. „Es fehlt an bezahlbaren Wohnungen; insbesondere an barrierefreiem Wohnraum und an Wohnungen für Studenten, Auszubildende, alleinstehende Hilfeempfänger und Familien“, macht Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds und Sprecher des Bündnisses deutlich. Dies führe nicht zuletzt zu einer steigenden Zahl an Wohnungslosen. Eine Besserung ist nicht in Sicht: Laut Wohnungsmarktbericht der NRW.BANK braucht NRW bis 2020 rund 400.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen. Im Jahr 2018 wurden nach derzeitiger Schätzung gerade einmal rund 45.000 gebaut!

Das Bündnis plant neben politischen Veranstaltungen auch Aktionen vor Ort, um die breite Bevölkerung zu informieren. In einzelnen Städten werden, unter Beteiligung der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister, Veranstaltungen stattfinden, um so auch auf kommunalpolitischer Ebene für den zusätzlichen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sensibilisieren.

Zahlen und Fakten

Derzeitige Situation auf den Wohnungsmärkten in NRW:

  • Nettokaltmieten steigen in NRW in fast allen Märkten. Die Neubaumieten sind in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt um 40 Prozent von 2,79 Euro auf 9,78 €/m² gestiegen. In besonders angespannten Märkten ist die Steigerung noch viel drastischer.

  • Bei immer mehr Haushalten wird durch steigende Mieten die kritische Grenze von 30 Prozent des Haushaltseinkommens für Wohnkosten überschritten. Viele wenden 40, 50 und mehr Prozent alleine fürs Wohnen auf. Experten warnen vor zunehmender Armutsbedrohung.

  • Ein Ergebnis dieser Entwicklung: Steigende Zahl von Wohnungslosen. Nach Angaben des Sozialministeriums NRW gab es Mitte 2017 insgesamt 32.300 Menschen, die wohnungslos waren. Dies ist eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 Prozent. Tendenz seit mehreren Jahren steigend.

 

Tatsächlicher Bedarf:

  • 80.000 Wohnungen müssten jährlich errichtet werden; um den Bedarf in NRW zu decken; derzeit werden rund 45.000 Wohnungen im Jahr fertiggestellt. 

  • Preisgebundener Wohnungsbestand nimmt weiter ab. Ende 2017 gab es in NRW noch rund 460.000 öffentlich-geförderte Wohnungen. Würden keine weiteren Sozialwohnungen mehr errichtet, so würde der Bestand aufgrund des Auslaufens der Sozialbindungen bis zum Jahr 2030 nach Berechnung der NRW.BANK um 36,8 Prozent auf 291.000 Wohnungen schrumpfen.

  • Lediglich zwischen 7.000 und 10.000 öffentlich geförderte Wohnungen werden derzeit jährlich neu gebaut. Das „NRW Bündnis: Wir wollen wohnen!“ geht davon aus, dass mindestens doppelt so viele, also rund 20.000 Wohnungen erforderlich wären, um allein den Wegfall durch Auslaufen der Preisbindung abzufangen und darüber hinaus den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken.

  • Im Jahr 2017 wurde ein Fördervolumen von 810 Millionen Euro für die Errichtung von 7.230 Mietwohnungen und Wohnheimplätzen verausgabt. Um das Ziel von 20.000 Wohnungen zu erreichen, bräuchte man das 2,8-fache des derzeitigen Budgets. Also allein 2,2 Milliarden Euro für die Mietraumförderung.

Forderungen

Mieterschutz erhalten und stärken
Die Verordnungen und Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen, die dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen, müssen erhalten und verbessert werden. Keinesfalls dürfen sie ersatzlos auslaufen bzw. abgeschafft werden, so wie es der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW vorsieht.

Betroffen sind:

  • Mietpreisbegrenzungsverordnung
    (Voraussetzung für die Anwendung der „Mietpreisbremse“) - Schutz vor überzogenen Mieten bei Anmietung einer Wohnung (läuft am 30.06.2020 aus). Dann gibt es in NRW keine Mietpreisbremse mehr, obwohl diese gerade auf Bundesebene verschärft wurde!

  • Kappungsgrenzenverordnung
    (Voraussetzung für die Geltung einer abgesenkten Kappungsgrenze) - Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen im laufenden Mietvertrag (läuft am 31.05.2019 aus)

  • Kündigungssperrfristverordnung
    Erweiterter Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (läuft am 31.12.2021 aus)

  • Umwandlungsverordnung
    Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen (läuft am 27.03.2020 aus)

  • Regelung über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz
    Kommunale Handlungsgrundlage v.a. gegen den Verlust von Wohnraum durch Leerstand, Abriss oder Umnutzung (z.B. für Gewerbezwecke oder Nutzung als Ferienwohnung „Airbnb“)


Mehr öffentlich geförderter Wohnraum

  • Schwerpunkt beim Mietwohnungsbau. Keine Eigentumsförderung zu Lasten des Mietwohnungsbaus. Keine Förderung des Erwerbs bereits gebauter und gar von Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelter Bestände aus Mitteln des Wohnungsbaus!

  • CDU und FDP in NRW müssen auch aus dem Landesetat eigene Mittel bereitstellen.

  • Die 1,1 Milliarden Euro der Wohnungsbauförderung, mit denen sich die Regierung brüstet, stammen lediglich vom Bund und aus dem revolvierenden Landesbauvermögen, das die NRW.BANK verwaltet.

  • Erhöhung des Fördervolumens auf einen Betrag, der langfristig eine ausreichende Zahl preisgebundener Wohnungen ermöglicht.

  • Längere bzw. dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen.

  • Förderkonditionen attraktiv gestalten unter Beibehaltung der Tilgungsverzichte im Mietwohnungsbau.

Nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft
Eingesetzte Fördergelder müssen in diesem Sinne nachhaltig investiert werden.

  • (Wieder-) Einführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit mit unternehmensbezogenen Förderungen und unbefristeten Bindungen.

  • Aufbau einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum unter gemeinnützigen Prinzipien.

  • Einhaltung von Mindeststandards, wie z.B. Tarifbindung für die Beschäftigten im Wohnungsbau und der Wohnungsbewirtschaftung.


Kommunale Wohnungspolitik und kommunaler Wohnungsbau
Die Städte, Kreise und Gemeinden stehen ebenso wie das Land in der Verantwortung für bezahlbares und sicheres Wohnen zu sorgen:

  • Kommunale Wohnungsunternehmen müssen wieder gestärkt und auf den Erhalt sowie die Neuschaffung von preisgebundenem Wohnraum verpflichtet werden. Ihre Überschüsse müssen reinvestiert werden. Sie dienen nicht der Finanzierung kommunaler Haushalte.

  • Die Kommunen müssen Modelle sozialgerechter Bodennutzung entwickeln und anwenden, so dass bspw. bei Wohnbaumaßnahmen Quoten für geförderte bzw. preisgebundene Wohnungen angewandt werden. Es muss eine Abkehr vom Prinzip des Verkaufs zum Höchstpreis geben. Ebenfalls müssen sie verstärkt die Instrumente des Erbbaurechts und der Konzeptvergabe nutzen.


Angemessener Wohnraum für alle

Beachtung unterschiedlicher Wohnraumbedarfe und Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu angemessenem Wohnraum sicherstellen.

  • Errichtung von barrierefreien inklusive rollstuhlgerechter Wohnungen.

  • Unterstützungsangebote bei der Suche nach geeignetem Wohnraum.

  • Spezielle Programme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.

  • Schlüssige Konzepte für die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Es sind Mieten anzuerkennen, die auch den realen Verfügbarkeiten auf den Wohnungsmärkten entsprechen.

  • Bau ausreichenden Wohnraums für Auszubildende und Studierende.


Sie wünschen weitere Informationen oder einen kompetenten Gesprächspartner? Kontaktieren Sie bitte unseren Pressesprecher.

Hans Jörg depel
Telefon: 0221.202 37-30
E-Mail:  presse@mieterverein-koeln.de

Seite drucken

zurück zur Übersicht