68. Deutscher Mietertag in Köln

Im Mittelpunkt: Lösungsvorschläge für ein sozialgerechteres Mietrecht und weitere Themen

Der Deutsche Mietertag ist die Mitgliederversammlung der Mieterorganisation, auf der rund 550 Delegierte aus den örtlichen Mietervereinen u. a. Eckpunkte für die Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik beraten. In Köln ging es dabei vor allem darum, Lösungsvorschläge zu erarbeiten für ein sozialgerechtes Mietrecht, für eine Deckelung der Mieten, für Änderungen in der Bodenpolitik und für die Ankurbelung des bezahlbaren Wohnungsneubaus. Außerdem fasste der Deutsche Mietertag eine Reihe organisationspolitischer Beschlüsse und wählte den Vorstand neu.

Lukas Siebenkotten neuer Mieterbund-Präsident

Der bisherige Bundesdirektor, Lukas Siebenkotten, wurde einstimmig zum neuen Präsidenten des Deutschen Mieterbundes gewählt. Aufgrund einer Änderung der Satzungsbestimmungen ist er jetzt der erste hauptamtliche Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Der bisherige DMB-Präsident, Dr. Franz-Georg Rips, kandidierte aus Altersgründen nicht mehr für das Präsidentenamt. Dr. Franz-Georg Rips war 12 Jahre Bundesdirektor und 12 Jahre Präsident des Deutschen Mieterbundes. Der Deutsche Mietertag ernannte ihn aufgrund seiner außergewöhnlichen Verdienste zum Ehrenpräsidenten.

Neuer Mieterbund-Vorstand gewählt

4 von 12 Vorstandsämtern wurden in Köln neu besetzt. Nach der Wahl des neuen Präsidenten, Lukas Siebenkotten, wurden neu in den Vorstand gewählt: Hans-Jochem Witzke (NRW), Astrid Nembach (Hessen) und Monika Schmid-Balzert (Bayern).
Nicht mehr zur Wahl angetreten und somit aus dem Vorstand ausgeschieden sind der bisherige Vizepräsident des Deutschen Mieterbundes, Wolfgang Hessenauer, der bisherige Kassierer des DMB, Jürgen Effenberger, und die bisherige Schriftführerin, Heidrun Clausen.
Die weiteren, wiedergewählten Vorstandsmitglieder sind: Ellen Schulz, Vizepräsidentin, Reiner Wild, Vizepräsident, Rolf Gaßmann, Schriftführer, Franz-Xaver Corneth, stellv. Schriftführer, Anke Matejka, Kassiererin, Randolph Fries, stellv. Kassierer sowie Siegmund Chychla und Beatrix Zurek.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Deutschen Mietertag

Einer der Höhepunkte des 68. Deutschen Mietertages war der Auftritt und die Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Über 60 Journalisten, Kamerateams und diverse Hörfunksender berichteten teilweise live von der Mieterbund-Veranstaltung. Die Bundeskanzlerin versicherte den Delegierten der örtlichen Mietervereine, bezahlbares Wohnen stehe ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen überhöhte Mieten seien notwendig, weil wir der Probleme sonst nicht Herr würden. Deutschland müsse grundlegend erneuert werden, auch im Wohnungsbau.

Mieterinnen und Mieter seien eine wichtige Gruppe, an die dabei gedacht werden müsse. Qualifizierte Mietspiegel seinen vernünftig und richtig. Es müsse dafür gesorgt werden, dass mehr und dass richtig gebaut werden. Gebraucht würden dazu auch private Investoren, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, es müsse schneller und umweltfreundlicher gebaut werden, die Planungsprozesse seien zu beschleunigen.

Siebenkotten und Rips fordern konkrete Taten statt Ankündigungen und Reden

Der neue DMB-Präsident, Lukas Siebenkotten, und der bisherige Mieterbund-Präsident, Dr. Franz-Georg Rips, forderten eine Neuausrichtung in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Bloße Parolen und Lippenbekenntnisse, wie „bauen, bauen, bauen“, mietrechtliche Kleinstreformen zur Mietpreisbremse und zu Modernisierungen reichten nicht aus. Konkret forderte der Deutsche Mieterbund:

  • Ein Grundrecht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen im Grundgesetz.
  • Eine stärkere Gemeinwohlorientierung der Wohnungspolitik, eine neue Gemeinnützigkeit.
  • Den Bau von 80.000 Sozialwohnungen pro Jahr und die Verdreifachung der öffentlichen Fördermittel.
  • Den Bau von 120.000 bezahlbaren Mietwohnungen und steuerliche Förderung für den Mietwohnungsneubau mit Mietobergrenzen
  • Die sorgfältige Prüfung von Mietendeckeln oder Mietenstopps durch öffentliche Regelungen und die Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Danach müssten grundsätzlich Mieten, die mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
  • Die Einbeziehung aller Mieten in die ortsübliche Vergleichsmiete und die Absenkung der Kappungsgrenze, so dass die Mieten innerhalb von 3 Jahren höchstens um 6 Prozent steigen dürfen.
  • Die Abschaffung der Modernisierungsumlage, wonach bisher 8 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, zumindest aber eine Absenkung der Umlage auf 4 Prozent.
  • Ein zentrales Immobilienregister, in dem die Eigentümerstrukturen transparent dargestellt wird und z. B. die Zustellanschrift des Eigentümers in Deutschland niedergelegt ist.
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