Fußball-WM

Die wichtigsten Spielregeln für Vermieter, Mieter und Nachbarn

  • Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. Sie stören niemanden. Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.

  • Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können. Ist das garantiert, darf die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen – in Normalgröße, so dass die Fenster der Nachbarwohnungen nicht automatisch mitbeflaggt werden.
  • In der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse sowie im Garten darf gefeiert werden. Hier können die WM-Spiele im Fernsehen verfolgt werden, auch zusammen mit Freunden, Nachbarn und Verwandten. Aber auch während der Weltmeisterschaft und einer Fußballübertragung muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe, auch im Sommer, auch während der Fußballweltmeisterschaft. Bei Anstoßzeiten von spätestens 20.00 Uhr dürften die meisten Übertragungen um 22.00 Uhr aber auch zu Ende sein. Soll die Fußball-Party danach weitergehen, dann am besten in der Wohnung, in Lokalen oder beim Public-Viewing.
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