Der Mieter hat es nicht zu vertreten, wenn seine Mikrowelle aufgrund eines nicht erkennbaren technischen Defekts die Wohnung in Brand setzt und unbewohnbar macht. Das gilt auch dann, wenn der Netzstecker des Gerätes trotz Nichtgebrauchs nicht vom Stromnetz getrennt wird (AG Bremen 17 C 68/15). Das bedeutet, der Mieter muss keinen Schadensersatz zahlen und der Vermieter muss die Wohnung wiederherrichten.