Der Austausch eines Gasherdes gegen einen Herd mit Induktionskochfeld durch den Vermieter ist eine Modernisierung. Das Amtsgericht Schöneberg (103 C 196/16) entschied, durch den neuen Induktionsherd werde der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht. Bei einem Induktionsherd werde die Hitze genauso schnell erreicht und sei ebenso leicht regulierbar wie bei einem Gasherd, die Unfallgefahr sei jedoch deutlich reduziert, weil es keine offene Flamme mehr geben.
Im Gegenzug – so das Schöneberger Amtsgericht – hätten die Mieter aber für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen einen Aufwendungsersatzanspruch. Das Gericht schätzte, dass für qualitativ hochwertige Töpfe und Pfannen 500 Euro notwendig seien. Ein Abzug „neu für alt“ sei nicht vorzunehmen, da Töpfe und Pfannen keinem Verschließ unterliegen. Aber der Mieter muss für die 500 Euro auch tatsächlich Töpfe und Pfannen kaufen, er muss gegenüber dem Vermieter abrechnen.