Im Januar 2016 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft

Wohngeldleistungen steigen durchschnittlich um 39 %

Rund 870.000 Haushalte werden von dieser Reform profitieren. Wohngeld kommt aber nicht von allein ins Haus, Mieter müssen einen entsprechenden Antrag stellen, am besten so schnell wie möglich, denn Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Zuständig ist die Wohngeldstelle bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Nur wer bisher schon Wohngeld erhalten hat und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, muss keinen neuen Antrag stellen. Hier kommt die Erhöhung automatisch.

Seite drucken

zurück zur Übersicht