Rauchmelder werden ab 2017 in jeder Wohnung Pflicht

Der Deutsche Mieterbund NRW zum Thema Brandschutz

Immer wieder wird nach Hausbränden mit tödlichem Ausgang über den Schutz vor solchen Tragödien diskutiert. Eine Präventionsmaßnahme ist sicherlich auch der Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern. Die kleinen an der Decke montierten Geräte schlagen Alarm, wenn durch ein Feuer gefährliche Rauchgase durch die Wohnung ziehen. Solche Rauchgase sind viel gefährlicher als die Flammen selbst - die meisten Opfer sterben, weil sie Rauch einatmen. Gerade nachts ist die Gefahr besonders groß, denn wer schläft, bemerkt den tödlichen Rauch nicht.

Die Landesregierung hat im März 2013 eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Danach müssen spätestens zum Ende dieses Jahres alle Wohnungen und Einfamilienhäuser in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Die Landesbauordnung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2017 in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und im Flur ein Rauchmelder installiert ist. Bislang galt die Rauchmelderpflicht nur für Neubauten.

In Mietwohnungen ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass Rauchmelder angebracht werden. Die Ausgaben dafür kann er aber durch die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Der Mieter ist dann aber selbst dafür verantwortlich, bei Bedarf Batterien zu wechseln und den Rauchmelder einmal im Jahr auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

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