Franz-Xaver Corneth, Vorstand des Mieterverein Köln, lobt die seitens des Landesinnenministeriums veröffentlichte Bilanz, wonach Ermittler durch die Zusammenarbeit mit den Niederlanden international agierende Einbrecherbanden fassen konnten. Dennoch ist die Zahl der Delikte viel zu hoch. Hier sind auch die Eigentümer und Vermieter gefordert und die Mieter müssen Vorsorge treffen. Alle können im Vorfeld tätig werden, um es erst gar nicht zum Schlimmsten kommen zu lassen:
Eine andere Frage ist, wer die Kosten für einbruchshemmende Fenster, Türen, Sicherheitsschlösser, Türspione, Gegensprechanlagen und Co. zu bezahlen hat.
Rechtlich gilt der Sicherungsstandard als anerkannt, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Nach dem Einzug können Mieter nicht verlangen, dass der Vermieter für mehr Sicherheit in ihrer Wohnung sorgt; die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen.
Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik allerdings in der Regel nicht verwehren. Wichtig ist aber zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den Mieterinvestitionen passiert. Rechtlich ist der Mieter nämlich verpflichtet, bei Vertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Um Streitigkeiten zu vermeiden empfiehlt der Mieterverein Köln eine vorherige Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, in der festgehalten wird, dass der Mieter Umbaumaßnahmen durchführen darf, und dass diese nach dem Auszug nicht entfernt werden müssen.
Einen umfassenden Ratgeber zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl gibt es unter anderem im Internet unter: www.polizei-beratung.de