Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzentwurf „Mietrecht II“ vorgelegt. Der Entwurf geht jetzt in die so genannte Kabinettsabstimmung. Danach steht der Kabinettsbeschluss an und dann könnte der Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden. Inhaltlich geht es um eine gesetzliche Regelung zur Wohnfläche. Hier soll künftig bei allen Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen nur die tatsächliche Wohnfläche zählen, nicht im Mietvertrag aufgeführte, evtl. größere Flächen. Bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird der qualifizierte Mietspiegel gestärkt und der Betrachtungszeitraum für Mieten, die bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden, wurde von derzeit 4 Jahren auf 8 Jahre verlängert. Das hätte preisdämpfende Wirkungen. Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer Modernisierung werden reduziert. Statt 11 % sollen künftig nur noch 8 % der Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen.
Modernisierungsmieterhöhungen dürfen innerhalb von 8 Jahren nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter ausmachen. Mieter, die nach der Mieterhöhung mehr als 40 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Wohnung zahlen müssten, können sich auf eine Härte berufen.
Außerdem werden die Rechtsfolgen der Kündigungen wegen Zahlungsverzugs angeglichen. Mieter, die ihre Mietschulden vollständig begleichen, können nicht mehr gekündigt werden – egal, ob fristlos oder mit Kündigungsfrist. Bisher wurden nur Mieter „verschont“, die eine fristlose Kündigung erhalten hatten.