Kündigung wegen unzulässiger Vermietung über Airbnb

Vorherige Abmahnung erforderlich

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters über Internetportale, wie Airbnb, an Touristen weitervermieten. Will der Vermieter wegen dieses Verhaltens das Mietverhältnis kündigen, muss er den Mieter aber vorher abmahnen. Dies gilt ohne weiteres für die fristlose Kündigung. Aber auch eine ordentliche Kündigung setzt zumindest im vorliegenden Fall eine vorherige, erfolglos gebliebene Abmahnung voraus.

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters über Internetportale, wie Airbnb, an Touristen weitervermieten. Will der Vermieter wegen dieses Verhaltens das Mietverhältnis kündigen, muss er den Mieter aber vorher abmahnen. Dies gilt ohne weiteres für die fristlose Kündigung. Aber auch eine ordentliche Kündigung setzt zumindest im vorliegenden Fall eine vorherige, erfolglos gebliebene Abmahnung voraus.

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