Die Kosten für das Fällen beispielsweise einer Kastanie sind keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen, entschied das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (531 C 227/13). Das Entstehen dieser meist hohen Kosten ist für den Mieter überraschend und nicht kalkulierbar. Aufgrund der jahrzehntelangen Lebensdauer von Bäumen muss ein Mieter nicht damit rechnen, plötzlich und unvorhersehbar in einem Jahr mit derartigen Kosten belastet zu werden.
Insbesondere erfüllen derartige Baumfällkosten aber auch nicht den Betriebskostenbegriff, wonach Betriebskosten regelmäßig wiederkehrende Kosten sind. Baumfällkosten sind keine laufend entstehenden Kosten und nicht vergleichbar mit beispielsweise den Kosten einer Öltankreinigung, die alle 5 Jahre anfallen.