85 % der Wohnungen in Deutschland sind kleiner, als im Mietvertrag angegeben

Geplante 2. Mietrechtsnovelle soll festgeschreiben, dass bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen immer die tatsächliche Wohnfläche gilt

Unterschiede zwischen der tatsächlichen und der im Mietvertrag genannten Wohnfläche sorgen oft für Streit. Dabei geht es nicht nur um die Festsetzung der Miete, auch Nebenkosten und Mieterhöhungen orientieren sich an der Wohnfläche. Nach einer Untersuchung von ImmobilienScout24 ist bei 85 Prozent der Mieter in Deutschland die Wohnfläche ihrer Wohnung kleiner, als im Mietvertrag angegeben. Das bedeutet, sie zahlen eigentlich zu viel Miete, sie zahlen auf nicht existierende

Flächen Mieterhöhungen und müssen hierfür auch noch Nebenkosten bezahlen. In der geplanten zweiten Mietrechtsnovelle des Bundesjustizministeriums soll jetzt festgeschrieben werden, dass bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen immer die tatsächliche Wohnfläche gilt, unabhängig von der im Mietvertrag genannten Fläche. Toleranzgrenzen solle es hier nicht mehr geben.

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