Einbauküche bleibt Eigentum des Mieters

Auch eine Regelung im Mietvertrag, wonach der Vermieter Eigentümer der Küche ist, ist unbeachtlich - selbst wenn der Mieter einen Mietnachlass erhält

Eine vom Mieter gekaufte und in die Mietwohnung eingebaute Küche geht durch den Einbau nicht automatisch in das Eigentum des Vermieters über. Auch eine Regelung im Mietvertrag, wonach der Vermieter Eigentümer der Küche ist, ist unbeachtlich - auch dann, wenn der Mieter einen monatlichen Mietnachlass in Höhe von 95 Euro für die Einbauküche erhält. Das Landgericht Bonn (6 S 60/16) hält eine solche Regelung für unwirksam.

Die Mieter könnten aufgrund der Vertragsklausel bei einem evtl. Auszug die Küche nicht mehr mitnehmen und ein angemessener finanzieller Ausgleich durch den Vermieter sei hier nicht sichergestellt. Die Dauer des Mietnachlasses sei nicht geregelt. Offen bliebe auch, was passiere, wenn der Mieter (fristlos) kündigt. Wie hoch der Ausgleich insgesamt für die Küche sein sollte, blieb ebenfalls völlig offen. Deshalb ist die Klausel unwirksam.

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