Wärmemessdienstfirmen

Bundeskartellamt empfiehlt Maßnahmen

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Sektoruntersuchung Submetering festgestellt, dass der Markt für Ablesedienste von Heiz- und Wasserkosten hoch konzentriert ist und von wenigen großen Unternehmen beherrscht wird. Auf die beiden Marktführer Techem und Ista entfallen über 50 Prozent des Gesamtmarktvolumens und auf die größten fünf Anbieter entfallen insgesamt über 70 Prozent. Das Bundeskartellamt spricht von erheblichen Anhaltspunkten für das Vorliegen eines wettbewerbslosen Oligopols. Eine Reihe von Strukturmerkmalen und auch bestimmte Verhaltensweisen der Wärmemessdienstfirmen erschweren einen Anbieterwechsel und sind geeignet, den Wettbewerb zwischen den Wärmemessdienstfirmen zu begrenzen. Als Grundproblem nennt das Bundeskartellamt, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft.

Dessen „Preissensibilität“ sei aber nur schwach ausgeprägt. Schwach ausgeprägte Preissensibilität heißt, der Vermieter beauftragt eine Wärmemessdienstfirma. Die Kosten, die diese Firma in Rechnung stellt, sind für ihn nicht entscheidend, er legt sie im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf seine Mieter um. Das Bundeskartellamt fordert folgende Maßnahmen: Die Förderung der Interoperabilität von Zählern, eine Vereinheitlichung der Eichfristen und Nutzungsdauern der Zähler, eine verbesserte Transparenz für die Wohnungsmieter durch Informationsrechte und Ausschreibungspflichten. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist es zusätzlich erforderlich, dass der Vermieter als Auftraggeber der Abrechnungsfirmen auch deren Kosten tragen muss.

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