Der Hochhausbrand in London wirft Fragen zum Brandschutz, insbesondere im Zusammenhang mit Fassaden, d. h. Wärmedämmungen, auf. Nach einer ersten Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann es bei Einhaltung der in Deutschland bestehenden Brandschutzvorschriften nach menschlichem Ermessen nicht zu einer derartigen Katastrophe kommen. In Hochhäusern, Gebäuden höher als 22 m – dürfen nur nicht brennbare Bauprodukte verwendet werden, insbesondere bei Fassaden. In Gebäuden ab 7 m und bis zu 22 m Höhe müssen zugelassene Fassadensysteme schwer entflammbar sein.
Diese Voraussetzung erfüllen auch Polystyrol-Dämmstoffe. Werden hier nicht brennbare Mineralwollen-Dämmstoffe eingesetzt, muss mit Mehrkosten beispielsweise bei energetischen Gebäudesanierungen von etwa 7 % gerechnet werden. Zusätzlich werden in Gebäuden zwischen 7 m und 22 m Höhe zumindest seit Januar 2016 so genannte Brandriegel eingebaut. Bei älteren sanierten Bestandsbauten muss der Zustand der Fassade regelmäßig von Seiten des Vermieters überprüft werden. Putzschäden müssen zeitnah beseitigt werden.