Anbau eines Balkons ist Modernisierungsmaßnahme

Mieter muss Maßnahme und Mieterhöhung dulden

Durch den nachträglichen Anbau eines Balkons werden die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung erweitert und der Gebrauchswert der Wohnung wird auf Dauer verbessert, entschied das Landgericht Berlin (65 S 108/16). Deshalb müssten Mieter eine entsprechende Baumaßnahme des Vermieters dulden, der Vermieter sei zu einer Modernisierungsmieterhöhung berechtigt. Die Vorteile des neuen Balkons sind nach Ansicht des Landgerichts Berlin: Ein Heraustreten aus der Wohnung und ein Aufenthalt im Freien werden ermöglicht, die Frischluftzufuhr wird verbessert, man könne dort die Wäsche trocknen, Blumen pflanzen und der Balkon sei auch zur Vorratshaltung geeignet. 

Dass für die Modernisierungsarbeiten ungefähr 3 Wochen bzw. 15 Arbeitstage benötigt werden und den Handwerkern dafür Zutritt zur Wohnung verschafft werden muss, stellt keine unzumutbare Härte dar, auch nicht für einen berufstätigen Mieter. Letztlich – so das Landgericht Berlin – müsse der Mieter den Handwerkern den Zutritt ja auch nicht persönlich gewähren, sondern er könnte sich von einer Vertrauensperson vertreten lassen.

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