Das Bundeskabinett hat ein Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen, jetzt startet das notwendige parlamentarische Verfahren. Vorgesehen ist eine Verschärfung der Regelungen der Mietpreisbremse. Danach muss der Vermieter künftig beim Abschluss des Mietvertrages die Ausnahmegründe nennen, z. B. die höhere Vormiete, wenn er eine höhere Miete fordert als mit der Mietpreisbremse vorgesehen, Vergleichsmiete plus 10 %.
Außerdem sollen Modernisierungsmieterhöhungen begrenzt werden. Künftig soll der Vermieter nur noch 8 % der Modernisierungskosten (bisher 11 %) auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Jahren darf die Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen höchstens um 3 Euro pro Quadratmeter steigen.