Aufzugeinbau keine Modernisierung für Mieter in Hochparterre

Keine Wohnwertverbesserung - keine Mieterhöhung

Der Einbau eines Aufzugs bringt für den Mieter einer Hochparterre-Wohnung keine Wohnwertverbesserung mit sich und ist somit für ihn keine Modernisierung, die eine Mieterhöhung rechtfertigen würde. Ein Gebrauchsvorteil für die jeweilige Wohnung liegt nur dann vor, wenn sie aufgrund des Aufzugseinbaus besser, schneller oder barrierefreier zu erreichen ist. Ein barrierefreier, ebenerdiger Zugang für gehbehinderte Personen oder Mieter mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen war hier aber weder vorher noch nach der Modernisierung gegeben.

Da der Aufzug auch nicht das Kellergeschoss erschließt oder das erleichtere Erreichen von Gemeinschaftsflächen ermöglicht, liegt auch insoweit kein Gebrauchsvorteil vor. Allein das erleichterte Erreichen von Wohnungen in den oberen Etagen zu Besuchszwecken stellt keinen ausreichenden Gebrauchsvorteil für die Hochparterre-Wohnung dar. Sie ist eher ein Vorteil für die in oberen Geschossen wohnenden Mieter (LG Berlin 67 S 81/17).

Seite drucken

zurück zur Übersicht