Mittlerweile ist es schon Tradition, das vom Mieterverein Köln jährlich durchgeführte Kölner Mietrechtsgespräch. Zum nunmehr 10. Mal fand es am 16.05.2018 im Kölner Senatshotel statt. Vor interessiertem Fachpublikum referierte Dr. Dietrich Beyer, Richter am Bundesgerichtshof a. D. über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnraummietrecht.
Hierbei nahm er unter anderem konkret Bezug darauf, wo die Toleranzgrenze bei einer Beeinträchtigung durch Kinderlärm liegt und dass das Gebot der Rücksichtnahme in einem Mehrfamilienhaus „keine Einbahnstraße“ ist.
Bei einem sich anschließendem kleinen Imbiss in gelockerter Atmosphäre kam es noch zu einem regen Meinungsaustausch zwischen den Besuchern.