Die Bestandsmieten steigen weiter an. Ballungszentren sind genauso betroffen wie kleinere Kommunen und Städte. Da der Wohnungsbau dem Bedarf seit Jahren hinterherhinkt, ist eine Entspannung der Situation kurzfristig nicht zu erwarten. Um Mieterhaushalte finanziell nicht weiter zu überlasten, fordert der DMB einen bundesweiten sowie flächendeckenden sechsjährigen Mietenstopp sowie strikte Oberwerte für die Wiedervermietung. Um den Mieterschutz zu stärken, müssen außerdem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gestoppt, die Mietpreisbremse deutlich geschärft, der Mietwucher bestraft und die Betriebskosten begrenzt werden. Auch der Schutz der Mieter:innen vor Kündigungen muss dringend verbessert werden. Insbesondere der Eigenbedarfstatbestand muss dahingehend konkretisiert werden, dass Kündigungen durch Vermieter:innen nur zulässig sind, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen.
Die Wiedereinführung eines gemeinnützigen Wohnungssegments mit dauerhaften Sozialbindungen der Wohnungsunternehmen und damit der Wohnungsbestände ist voranzutreiben. Dafür muss auch der Bestand an öffentlichen Wohnungen, das heißt Wohnungen im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen, deutlich erhöht werden. Bezahlbare Mietwohnungen werden in erster Linie von kommunalen Unternehmen, Genossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Akteuren, z. B. kirchlichen Organisationen, gebaut. Als mögliche Träger einer neuen Gemeinnützigkeit sind sie zu stärken und zu fördern. Mittelfristig muss der Anteil dauerhaft gebundener Wohnungen auf 30 Prozent erhöht werden. Hierzu sind auch das Vorkaufsrecht der Gemeinden mit Preislimitierung und deren Möglichkeiten, Immobilien anzukaufen, zu stärken. Eckpunkte für eine „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit“ sind neben einer unbefristeten Mietpreisbegrenzung unter anderem eine langfristige Zweckbindung der Mittel des Unternehmens und eine Gewinnbeschränkung auf max. 4 Prozent des eingebrachten Kapitals. Eine solche „Neue Wohnungsgemeinnützigkeit“ benötigt die Bildung neuer Träger der sozialen Wohnraumversorgung. Aber auch für schon bestehende private Wohnungsunternehmen kann dies attraktiv sein, zum Beispiel durch die Einbringung von Teilen des Wohnungsbestandes in ein entsprechendes Tochterunternehmen mit gemeinnütziger Bindung. Über den Anreiz der Steuerbefreiung oder Steuergutschriften kann schnell ein breites und räumlich verteiltes Angebot von dauerhaft belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungsbeständen entstehen.
Die durchschnittlichen Kaufwerte baureifer Grundstücke sind innerhalb von 10 Jahren bundesweit um 55 Prozent gestiegen.
In den großen Städten sind die Baulandpreise seit 2010 förmlich explodiert. Laut Statistischem Bundesamt kostet ein Quadratmeter Bauland in Hamburg im Schnitt 1.128, 34 Euro, gefolgt von Berlin mit 931,49 Euro/qm. Auf diesen Grundstücken können weder bezahlbare Wohnungen noch Kitas oder Schulen entstehen.
Der Deutsche Mieterbund fordert: Öffentlicher Grund und Boden muss dauerhaft öffentlich bleiben. Bund und Länder dürfen Grundstücke und Bauland nur an die Kommunen verkaufen. Kommunen sollten Grundstücke nicht mehr weiter veräußern, sondern nur noch im Wege des Erbbaurechts vergeben dürfen, vorrangig für den Bau von Sozial- bzw. bezahlbaren Mietwohnungen. Sie müssen zudem ein gesetzliches preislimitiertes Vorkaufsrecht für alle Grundstücke in ihrer Gemeinde erhalten. Baugenehmigungen sind zeitlich zu begrenzen, Baugebote auszusprechen, Spekulationsgewinne abzuschöpfen.
Unsere Forderungen zur Bundestagswahl finden Sie hier.
In einer virtuellen Pressekonferenz präsentierten Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten und Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz vier Kernforderungen des Deutschen Mieterbundes an die Parteien zur Bundestagswahl und verglichen diese mit den Vorschlägen in den Wahlprogrammen aller im Bundestag vertretenen Parteien.
Eine umfassende Gegenüberstellung der Forderungen des Mieterbundes für eine faire und gemeinwohlorientierte Wohnungs- und Mietenpolitik mit den Vorstellungen der Parteien finden Sie hier.
Laut aktuellem F+B-Wohn-Index Deutschland Q2/2021 ist die Stagnationsphase bei den Neuvertragsmieten offenbar beendet. Die Neuvertragsmieten stiegen im Vergleich der Quartale Q2/2021 zu Q1/2021 um 1,1 % und damit wieder deutlich. Auch die Betrachtung der Top 50-Standorte in Deutschland mit dem höchsten Mietenniveau legt eine ähnliche Interpretation für diese Trendumkehr nahe. „Die zwischenzeitliche Entspannung bei der Corona-Pandemie im 2. Quartal dieses Jahres führte offenbar zu einer erhöhten Nachfrage nach Mietwohnungen, die auf ein um 23 % reduziertes Anzeigenvolumen traf. Durch diesen Gap zwischen Angebot und Nachfrage entstand die ungewöhnlich hohe Steigerungsrate bei den Angebotsmieten im Bundesdurchschnitt,“ so Geschäftsführer Dr. Leutner.
Bei einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro arbeitet, dürften nur Wohnkosten von 432 Euro monatlich anfallen, um keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) zu haben. Das rechnet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vor. In der Antwort heißt es außerdem, dass im Jahr 2020 bei rund 468.000 Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten über dem Schwellenwert von 432 Euro lagen. Das entspreche einem Anteil von 38 Prozent, für diese Haushalte hätten die Kosten der Unterkunft und Heizung bei rund 540 Euro monatlich gelegen, so die Regierung (Quelle: HiB 962).