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Mietendeckel nicht verfassungswidrig

So ein aktueller Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 8 L 201/20)

Nach einem aktuellen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 8 L 201/20) dürfen Bezirksämter auf Grundlage des Mietendeckel-Gesetzes Mieterhöhungen untersagen. Da das Gesetz nicht offenkundig verfassungswidrig sei, dürfe es angewendet werden. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist umstritten, das letzte Wort hat daher das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet. Dabei geht es zunächst um die grundsätzliche Frage, ob das Land Berlin die Kompetenz hat, ein solches Gesetz auf Landesebene zu erlassen.

 

Im konkreten Fall hatte das Bezirksamt Pankow eine Mieterhöhung durch ein Wohnungsunternehmen gestoppt, nachdem der betroffene Mieter sich an das Amt gewandet hatte. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Seit Februar 2020 sind die Mieten in Berlin für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab dem übernächsten Jahr dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.