Was Mieter interessiert

Kurzurteile

Minderung

Für die Beeinträchtigung durch den Lärm einer angrenzenden Großbaustelle ist eine pauschale Mietminderung in Höhe von 30 Prozent anzusetzen. Bestehen zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses in einer Großstadtlage keine erkennbaren Baulücken in der Nachbarschaft, wird keine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend geschlossen, dass mit Baumaßnahmen zu rechnen ist (AG Nürnberg – 28 C 6191/18 – WuM 2019, 434).

Auskunftsanspruch

Tritt als Erwerber eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in den Mietvertrag ein, so hat der Mieter gegen den Verwalter der GbR einen Anspruch auf Bekanntgabe der Namen und ladungsfähigen Adressen der Gesellschafter der GbR zumindest dann, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung droht; datenschutzrechtliche Regelungen stehen dem nicht entgegen (LG Dortmund – 1 S 9/19, WuM 2019, 384).

Mietzahlung

Nach einer fristlosen Kündigung durch den Mieter ist es treuwidrig, wenn der Vermieter, der selbst zuvor mehrfach fristlose Kündigungen ausgesprochen und den Mieter auf Räumung und Herausgabe verklagt hat, die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und entsprechend Mietzahlungen vom Mieter verlangt (LG Stuttgart – 4 S 233/18, WuM 2019, 433).

Fristlose Kündigung

Ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen des Hausmeisters mit den Worten „Arschloch“ und „Scheiß Ausländer“ rechtfertigen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Gronau (Westf.) – 2 C 121/18, WuM 2019, 435).

Fristgemäße Kündigung

Der Vermieter darf das Mietverhältnis fristgemäß kündigen, wenn der Mieter seine Wohnung bis auf 50 bis 60 cm breite Durchgänge zustellt und das Lüften durch Vollstellen von Fenstern und Balkontüre unmöglich macht (LG Karlsruhe – 9 S 2/19, WuM 2019, 436).