Aufgespießt

Starke Stücke

Schildkröten-Kamera darf bleiben

Niemand wird gerne von einer Kamera beobachtet. Deswegen klagte eine 45-jährige Frau aus Sankt Augustin gegen ihre Nachbarin. Diese hielt Schildkröten in ihrem Garten und hatte eine Videokamera installiert, um ihre Reptilien immer im Blick zu haben. Die Klägerin befürchtete jedoch, dass die Nachbarin nicht nur die Haustiere, sondern auch sie selbst – beide wohnen nebeneinander in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses – beobachten könne und fühlte sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Nachbarin dagegen hatte beteuert, dass die Kamera ausschließlich auf das Schildkrötengehege in ihrem Garten ausgerichtet sei.


Das bestätigte auch ein Sachverständiger, der feststellte, dass die Kamera zwar schwenkbar, aber auf der Fensterbank verklebt und zudem durch eine fest verschraubte Holzkiste so eingekleidet ist, dass sie nur das eigene Grundstück einsehen kann. Bereits in erster Instanz war deshalb die Klage der 45-Jährigen vor dem Amtsgericht Siegburg gescheitert. Zunächst hatte sie Berufung vor dem Bonner Landgericht eingelegt, diese aber schließlich wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgezogen. Nun muss sie mit der Kamera leben.

Mieterin muss sich mit „Fräulein“ abfinden

Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen?“ Was in Goethes „Faust“ noch höflich klingt, ist spätestens seit den 1980er Jahren unüblich und gilt eher als unhöflich. Auch vom Vermieter möchte man wohl nicht mit „Fräulein“ angesprochen werden. Dennoch darf ein Vermieter-Ehepaar auf seinen handschriftlichen Aushängen im Treppenhaus eine Mieterin weiter „Fräulein“ nennen. Die Richter des Amtsgerichtes Frankfurt begründeten ihre Entscheidung gegen die Unterlassungserklärung der Mieterin mit dem hohen Alter der Vermieter (92 und 89) und damit, dass diese den 1972 in Deutschland offiziell abgeschafften Begriff noch als „regulären und korrekten Namenszusatz erlernt“ hätten. Zugleich bescheinigten sie den Vermietern aber „ein gewisses Maß an Unfreundlichkeit und mangelnder Kompromissbereitschaft“, da diese auf Bitten der Mieterin die Ansprache nicht geändert hätten. Als Beleidigung im juristischen Sinne sei das aber nicht zu werten.

Kobra hielt Herne in Atem

Wer giftige Tiere hält, sollte mit ihnen umgehen können. Nicht alle Sicherheitsmaßnahmen hatte jedoch offenbar ein Schlangenhalter im nordrhein-westfälischen Herne eingehalten, Ende August entdeckten Bewohner eines Mehrfamilienhauses in der Bruchstraße eine Monokelkobra im Treppenhaus. Tagelang versuchten Feuerwehr und Tierexperten, das hochgiftige Reptil, das eigentlich in Asien zuhause ist, zu finden und wegzubringen.

Um die Bewohner zu schützen, waren vier durch einen Keller verbundene Häuser tagelang evakuiert worden. Erst nach einer Woche gelang es einem Schlangenexperten, das Tier einzufangen. Zuvor hatte die Stadt sogar erwogen, das Gebäude zu versiegeln und Gas hineinzupumpen.

Wer den teuren Einsatz bezahlen muss, ist noch offen. Der mutmaßliche Besitzer der Kobra, der neben 22 Schlangen auch Mäuse, Ratten, eine Schildkröte und Geckos besitzt, streitet ab, dass ihm das giftige Reptil gehört. Die Stadt sucht nun in seiner Wohnung nach Beweisen, um ihm den Besitz nachweisen zu können. Seine Tiere wurden beschlagnahmt, er darf auch künftig keine mehr halten.

Kunst am (Platten-)Bau

Seit dem 24. Mai 2019 kann man in der Hanoier Straße 27 in Halle (Saale) das Kunstprojekt „Im Aufbruch“ bestaunen. An der Außenfassade eines seit Jahren leer stehenden Plattenbau-Fünfgeschossers im Stadtteil Silberhöhe inszenierte die Studentin Annett Plonka vier Innenräume. Farbig verputzte Flächen, Wand- und Deckenelemente sowie Heizkörper, Vorhangstangen und Fenstergriffe hängen an der Fassade und geben so einen Einblick ins Innere. Verspiegelte Fenster zeigen die Umgebung und „ermöglichen einen scheinbaren Durchblick durch das Gebäude“, heißt es in der Pressemitteilung der Halleschen Wohnungsgesellschaft HWG, die das Projekt mit der Kunsthochschule Burg Giebichenstein initiiert hatte. Die Fassade werde durch die Installation „aufgebrochen“ und „Zerstörtes wiederbelebt“.

Das Projekt soll auch auf den hohen Leerstand in der Stadt hinweisen. Anfang 2019 waren 13,6 Prozent aller Wohnungen in der Saalestadt unbewohnt. Das ist der bundesweit zweithöchste Wert hinter Schwerin. Plattenbausiedlungen wie die Silberhöhe gelten als wenig beliebt bei Mietern, viele Blöcke wurden seit der Wende abgerissen oder rückgebaut. In anderen Vierteln der Stadt dagegen herrscht eine hohe Nachfrage, die Mieten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen.