Mietertipp

Bürger-energiegenossenschaften

Beim Begriff „Energiewende“ denken viele zunächst ans Abschalten von großen Atom- und Kohlekraftwerken. Ein Fall für Politik und Energiewirtschaft also. Einen kleinen Beitrag könnten vielleicht noch Hausbesitzer leisten, indem sie in ihren Gebäuden beispielsweise Solaranlagen einbauen lassen. Aber auch Mieter können sich an diesem wichtigen Zukunftsprojekt beteiligen, das für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung und mehr Klimaschutz sorgen soll. Eine Möglichkeit dazu bieten die über 1.000 Bürger-Energiegenossenschaften in Deutschland.

Bürger-Energiegenossenschaften sind zumeist kleine, regional orientierte Genossenschaften mit um die 200 Mitgliedern. Die Idee hinter ihnen ist meist ähnlich: Bürger, die etwa kein eigenes Dach für eine Solaranlage haben, finanzieren gemeinsam eine Anlage auf einer angemieteten Fläche. An den erwirtschafteten Erträgen der finanzierten Projekte wird dann jedes Mitglied entsprechend seiner Anteile an der Genossenschaft beteiligt.

Die von einer Bürger-Energiegenossenschaft angemieteten Flächen können Freiflächen beispielsweise auf Betriebsgeländen oder Bauernhöfen sein. Aber auch die Dächer von Mietshäusern bieten günstige Voraussetzungen insbesondere für genossenschaftlich finanzierte Solarstromanlagen. Großer Vorteil ist hier, dass Energieerzeuger und Energieverbraucher nah beieinander liegen und es kaum zu Übertragungsverlusten kommt. Wird der erzeugte Strom direkt im Haus verwendet, spricht man von „Mieterstrom“ oder auch „Quartierstrom“.

Die Informationen stammen aus einem Interview, dass die gemeinnützige co2online GmbH im August 2018 mit Kaj Mertens-Stickel von der Solar-Bürger-Genossenschaft eG geführt hat. Das vollständige Interview und weitere Informationen finden Sie unter: energiewende.baden-wuerttemberg.de/interview-mieterstrom