Aufgespießt

Starke Stücke

Güterzug fährt durch Wohnanlage

An unter ihren Wohnungen durchfahrende Güterzüge werden sich die zukünftigen Mieter gewöhnen müssen. Der Anblick, dass eine Lok aus einem Wohngebäude wie aus einer Tiefgarage kommt, wird auch manchen Passanten erstaunen. Doch für Innenstädte, in denen die Bodenpreise immer höher schießen, ist das Überbauen einer Eisenbahntrasse sicher eine neue Möglichkeit, Platz für Wohnungen zu schaffen. Nach den jetzt genehmigten Plänen der Projektentwickler, die Unternehmen Friedrich Wassermann und WvM Immobilien, entstehen am ehemaligen Braunsfelder Bahnhof in Köln in drei Häusern 67 Wohnungen und knapp 600 Quadratmeter Gewerbefläche über und neben der Güterzugtrasse.

Der technische und finanzielle Aufwand, die Eisenbahntrasse sicher einzuhausen, ist hoch. So wird unter anderem das Gleis neu verlegt, um es zu entkoppeln und so abfedern zu können. Die Güterzüge – zurzeit sind es rund 20 pro Tag – werden durch einen nicht durchgehend geschlossenen Tunnel fahren. Erhebliche Untersuchungen waren auch zum Brandschutz erforderlich. Die Prüfung der Lärmbelastung hat ergeben, dass der Lärm durch die Einhausung sogar vermindert wird.

Mit den Bauarbeiten hat die Firma bereits im September begonnen. Bis Februar 2021 soll der Neubau am Clarenbachplatz fertig sein. Zeitverzögerungen befürchtet der Investor aber wegen der angespannten Lage auf dem Baumarkt.

Wilde Feier in Airbnb-Wohnung

Der Kurzzeitmieter hatte in die kleine von Airbnb Zweizimmerwohnung im Stadtteil Kensington 250 Gäste eingeladen. Die in Feierlaune angereisten Gäste fanden kaum Platz in der Wohnung. Sie drängten hinaus auf die Straße, feierten dort weiter und weckten die komplette Nachbarschaft auf. In der 1,3 Millionen Pfund teuren Wohnung, die der Eigentümer für 300 Pfund über Airbnb vermietete, entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Pfund. Immerhin will sich Airbnb um den Schaden kümmern.

Falsche Mitarbeiter bestehlen Mieterin

Eine 61-jährige Frau in Werl ließ zwei Männer in ihre Wohnung, die sich als Mitarbeiter des Mieterbundes ausgaben. Sie erklärten der Bewohnerin, dass sie die Wohnung auf Mängel kontrollieren wollten. Weil die Mieterin vor einiger Zeit dem Vermieter Mängel gemeldet hatte, ging sie davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat. Nachdem die Männer die Wohnung wieder verlassen hatten, stellte die 61-Jährige fest, dass ihr Bargeld und eine Goldkette entwendet worden waren.

 

Kunstprojekt „Stadt.Wand.Kunst“

Das riesige Kunstwerk auf einer Häuserwand an einem vierstöckigen Wohngebäude in Mannheim ist nicht zu übersehen. Das Bild ist noch nicht fertig. Das Künstler-Duo „Sourati“, das sind Christina Laube und Mehrdad Zaeri, sprühen letzte Details auf die Hauswand. Zu erkennen ist eine Frau mit Rucksack und Koffer. „Abschied und Neubeginn“ nennen die Künstler ihr Werk, das Teil des Projekts „Stadt.Wand.Kunst“ in Mannheim ist.

Ende des Jahres werden es 18 riesige Kunstwerke sein, die an Fassaden der badischen Stadt prangen. Seit 2013 arbeiten die Organisatoren an dem Projekt. Es ist ihnen gelungen, die renommiertesten Sprayer nach Mannheim zu holen. Etwa 3.000 bis 5.000 Euro inklusive Honorar, Material und Reisekosten kostet ein solches Mural – wie Fachleute diese Wandbilder nennen. Unterstützt wird die Aktion auch von der Stadt Mannheim. 90 Prozent der Bilder befinden sich auf Fassaden der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GBG.

Warane müssen raus

Weil ein junges Mieterpaar zwei große Warane frei im Haus herumlaufen ließen, verurteilte das Amtsgericht Bielefeld sie zum Auszug aus dem gemieteten Haus. Die Vermieterin hatte dem Paar fristlos gekündigt, nachdem sie bei einer Wohnungsbesichtigung feststellte, dass zwei bis zu 1,80 Meter große Warane frei im Erdgeschoss des Hauses herumliefen. Die Vermieterin schaltete Polizei, Veterinäramt und einen Anwalt ein. Der Anwalt schickte dem Paar eine Abmahnung und forderte sie auf, die Warane abzuschaffen.

Die beiden Warane lebten aber auch noch bei einer erneuten Besichtigung der Vermieterin im Haus. Sie waren jetzt jedoch in einem Terrarium untergebracht. Die Hauseigentümerin kündigte dennoch fristlos und verklagte die Mieter auf Räumung.

Auf die Frage der artgerechten Haltung der Tiere ging das Gericht nicht ein. Es sah in seiner Urteilsbegründung aber die potenzielle Gefahr, die von den nicht gerade kleinen Echsen ausgehen könne. Entscheidend war aber, dass die Tiere ihre Ausscheidungen auf dem Fußboden im Erdgeschoss hinterließen und ein entsprechender Geruch im Hause deutlich wahrnehmbar war. Das Gericht verurteilte die Tierhalter nun zum Auszug bis zum 31. Januar 2019.