Liegt der Vertragszweck des Mietvertrages über eine Wohnung auf der Weitervermietung zu Ferienwohnungszwecken, liegt ein Gewerbemietvertrag vor (LG Berlin – 65 S 255/17, GE 2019, 320).
Voraussetzung für die Mietminderung ist die Einschränkung beziehungsweise Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dass der Mieter die Mietsache in der Zeit der mangelnden Gebrauchstauglichkeit – etwa wegen einer Urlaubsreise – nicht benötigt, führt nicht zu einer Aufhebung oder Verringerung der Minderung (LG Berlin – 65 S 45/18, WuM 2019, 94).
Die Rüge einer überhöhten Miete, die gegen die Mietpreisbremse verstößt, also höher ist, als gesetzlich erlaubt, berechtigt den Vermieter nicht zur Anfechtung des Mietvertrages (LG Berlin – 66 S 152/18, WuM 2019, 262).
Der Anbau eines Zimmers an eine bestehende Wohnung ist vom Mieter nicht als Modernisierungsmaßnahme zu dulden (AG Charlottenburg – 232 C 177/17, GE 2019, 257).
Die vom Mieter im Prozess geäußerte Behauptung, die Tochter der Vermieterin sei „drogensüchtig geworden, weil die Vermieterin ihr den Mann ausgespannt habe“, ist (noch) keine so schwerwiegende Pflichtverletzung, dass sie die Vermieterin zur fristlosen Kündigung berechtigen würde (LG Saarbrücken 10 S 53/18, WuM 2019, 254).