Leserfragen

Leser der MieterZeitung fragen – Experten des DMB antworten

Heizöltank

Karlheinz L.: Ich wohne seit vielen Jahren zur Miete. Im Laufe der Jahre entstehen im Innern des Heizöltanks unseres Mietshauses sicherlich Ablagerungen, die auch das Messergebnis verfälschen können. Gibt es Vorschriften, dass Heizöltanks gereinigt werden müssen?

Antwort: Nein. In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Reinigung von Öltanks. Um Verschmutzungen und Folgeprobleme zu vermeiden, sollten Öltanks dennoch alle fünf bis sieben Jahre gereinigt werden. Einen Anspruch auf Reinigung hat der Mieter jedoch nicht.

Schlüssel

Rose R.: Mein Vermieter behält einfach einen Schlüssel zu meiner Wohnung ein. Ich möchte dies nicht. Darf er das?

Antwort: Nein. Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet. Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er aber dafür sorgen, dass der Vermieter oder der Hausmeister in Notfällen die Wohnung betreten können. Dazu reicht es, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Nachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Schlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.