Aufgespießt

Starke Stücke

Neue Steuer gegen Obdachlosigkeit

Im Kampf gegen die Obdachlosigkeit führt die Stadt Seattle im US-Bundesstaat Washington eine neue Steuer ein. Größere Unternehmen, wie etwa der in Seattle beheimatete Amazon-Konzern, müssen zukünftig jährlich 275 Dollar pro Mitarbeiter zur Bekämpfung der Wohnungsnot zahlen. Rund 47 Millionen Dollar soll die Steuer, die zunächst auf fünf Jahre begrenzt ist, ab 2019 einbringen. Zahlen müssen die Steuer Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 20 Millionen Dollar. Betroffen sind in der Stadt rund 585 Arbeitgeber. Allein Amazon kommt mit seinen 40.000 Mitarbeitern in der Stadt auf einen Betrag von elf Millionen Dollar pro Jahr.

Großeinsatz gegen Mietwucherer

Die Hansestadt Hamburg macht ernst im Kampf gegen die Ausbeutung durch skrupellose Mietwucherer. 90 Behördenmitarbeiter und 60 Polizisten überprüften Mitte April bei einer Razzia ein Haus in Hamburg-Wandsbek, in dem vor allem Osteuropäer wohnen. In dem als Hotel angemeldeten Gebäude, in dem auch ein Bordell betrieben wird, sind laut Sozialbehörde Menschen unerlaubt dauerhaft in kleinen Apartments untergebracht.

90 Mitarbeiter, unter anderem des Sozialamts, des Bezirksamts, des Jobcenters, der Steuerfahndung und des Zolls, stellten während des dreieinhalbstündigen Einsatzes viele Mängel bis hin zum Schimmel fest. Sie registrierten Verstöße gegen den Brandschutz. Viele der Zimmer waren überbelegt und zum dauerhaften Wohnen nicht geeignet. Das Jobcenter maß einzelne Wohnungen aus, um zu prüfen, ob die an den Vermieter gezahlten Mieten nicht zu hoch sind.

Es war die jetzt vierte Großaktion in Hamburg. Der Einsatz habe erneut gezeigt, wie wichtig amtsübergreifendes Handeln sei, bilanzierte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) die Aktion. „Damit nehmen wir Eigentümer ins Visier, die Menschen ausnutzen“, so die Sozialsenatorin. „Wir wollen an die Hinterleute, wir wollen nicht, dass Menschen ausgebeutet werden“, sagte der Sprecher der Sozialbehörde, Marcel Schweitzer.

„Das hat eine extrem stark präventive Wirkung“, begrüßte Hamburgs Mietervereinschef Siegmund Chychla die Aktion. „Diejenigen, die solche Menschen ausbeuten, wissen nun, dass so etwas jetzt tatsächlich verfolgt wird.“

65.000 Euro Strom für Cannabis

Der Vermieter eines Düsseldorfer Hochbunkers muss 65.000 Euro Stromkosten für eine illegale Cannabisplantage in seinem Gebäude zahlen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Vermieter mindestens Beihilfe zum Stromklau leistete, indem er eine extra starke Stromleitung legen ließ.

Die Polizei hatte die riesige Drogenplantage mit rund 3.200 Cannabispflanzen durch Zufall bei einer Razzia gegen einen Rockerclub entdeckt. Die Rocker waren zunächst zu Unrecht in Verdacht geraten, die Plantage zu betreiben. Der Betreiber der Plantage ist wegen bandenmäßigen Drogenhandels und Freiheitsberaubung bereits zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Buntes Haus bleibt bunt

Das bunte Haus in Hayingen (Kreis Reutlingen) darf bunt bleiben. Nach eineinhalbjährigem Streit entschied das Regierungspräsidium Tübingen, dass die gesetzlichen Instrumentarien der Stadt nicht ausreichen, um eine Änderung zu erzwingen. Das bunte Haus wirke zwar fremd und störend, aber die Stadt könne keine Änderung erzwingen, so das Regierungspräsidium.

Hauseigentümer Georg Bayer hatte sein Wohn- und Geschäftshaus im September 2016 orange und gelb angestrichen. Kurz darauf verlangte die Gemeinde, die Fassade mit einer weniger auffälligen Farbe zu überstreichen. Der Anstrich passe nicht zum städtebaulichen Ensemble der Hayinger Ortsmitte (die MieterZeitung berichtete).

Die Entscheidung zugunsten des Eigentümers gilt jedoch nur, solange Georg Bayer sein Haus nicht neu streicht. Denn die Gemeinde hat inzwischen eine Gestaltungssatzung beschlossen, die derartige auffällige Anstriche verbietet.

Zwangsauszug I

Nachdem die Eltern Mark und Christina Rotondo alles versucht hatten, ihren 30-jährigen Sohn zu bewegen, aus dem Elternhaus auszuziehen, zogen sie nun vor Gericht. Der Sohn zahle weder Miete, noch beteilige er sich an den Haushaltsarbeiten, klagten die Eltern.

Der Richter des New York State Supreme Court, Donald Greenwood, gab ihnen Recht. Genug sei genug, sagte er und er wolle, dass Michael aus dem Haus auszieht. Den Termin bestimmen die Eltern. Der Sohn hoffe unterdessen auf eine 30-tägige Frist. Die Zeit wolle er nutzen, um Berufung einzulegen.

Zwangsauszug II

Weil die Mieterin sich nicht an die Auflagen hielt, eine Taubenvoliere abzubauen und das Füttern frei lebender Tauben einzustellen, muss sie jetzt aus ihrer Mietwohnung ausziehen. Das Bonner Amtsgericht (Az: 204 C 204/17) gab der Räumungsklage des Vermieters statt. Die Fütterung sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar, heißt es in der Begründung. Durch das Füttern wurden zudem vermehrt Ratten angelockt. Die Richter sprachen deshalb auch von Gesundheitsgefahren.