Riechen Pferde stärker als Rinder? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich das Verwaltungsgericht in Hannover – und fand keine Antwort. Und so lässt das Gericht jetzt die Geruchsqualität der Tierart Pferd wissenschaftlich überprüfen. Bis zur Klärung setzte es die Genehmigung zur Erweiterung der Pferdezucht auf dem Nachbargrundstück aus. Der Nachbar hatte sich dagegen gewehrt, dass in dem ehemaligen Kuhstall und einer Scheune neun junge Pferde sowie sieben Stuten und ihre Fohlen untergebracht werden. Es bestehen Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung tatsächlich derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen ist.
Der Schreck saß tief. Die Schmerzen waren groß. Heide Eckardt (53) war beim Reinigen ihres Balkons plötzlich durch den Balkonboden gebrochen. Ihr Bein steckte in dem Loch fest. Nachdem sie sich selbst befreit hatte, rief sie den Rettungswagen.
Die LEG Immobilien AG, der die Wohnungen in der Siedlung gehören, ließ umgehend 100 baugleiche Balkone sperren, berichtet „Bild“. Möglichst schnell will sie die Balkone jetzt instand setzen.
Weil ein Mieter zur Beilegung eines Streites nicht bereit war, sich an einer Aussprache und einem Verständigungsversuch zu beteiligen, muss er nun ausziehen. Das Amtsgericht Augsburg (Az: 25 C 974/16) sah in der Weigerung eine Pflichtverletzung des Mieters, die eine fristgemäße Kündigung rechtfertigte. Für den Mieter bestehe „die Verpflichtung, zur Beilegung des Konfliktes beizutragen und nicht die Bemühungen des Vermieters und der anderen Mieter durch Verweigerungshaltung zu verhindern“, urteilte das Amtsgericht. In diesem Fall komme es nicht darauf an, wer für den Unfrieden in dem Mietshaus ursprünglich verantwortlich war.
Windige Vermieter versuchen immer wieder, mit der Wohnungsnot von Flüchtlingen Geschäfte zu machen. 50 Euro pro Kopf und Tag verlangte der Vermieter von drei möblierten Wohnungen vom Sozialamt. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sah diese Praxis als Zweckentfremdung von Wohnraum an und forderte den Eigentümer auf, die drei Wohnungen wieder regulär zu vermieten. Das Verwaltungsgericht gab der Behörde Recht. Begründung: Die Wohnungsnot von Flüchtlingen sei keine Rechtfertigung für diese Art von Vermietung. Reguläre Mietverträge mit Asylbewerbern seien jederzeit möglich.
Eine Wohnung für sich und seine Familie war dem 29-jährigen ungarischen Amateur-Fußballer Kosa Attila offenbar wichtiger als ein Spiel seines Vereins FC Straubing. Um sich eine Wohnung anzusehen, ließ er sich zur Halbzeit auswechseln. In der 81. Minute war er wieder zurück, und er wurde wieder eingewechselt. Die Wohnung hat er bekommen.