Leserfragen

Leser der MieterZeitung fragen – Experten des DMB antworten

Einbauküche

Manfred H., Lüneburg: Ich wohne seit Jahren in einem Reiheneckhaus. Die Häuser sind vor 25 Jahren gebaut worden. Seit dieser Zeit wurde auch die mitvermietete Einbauküche genutzt. Kann ich den Vermieter zur Erneuerung der Küche auffordern?

Antwort: Nein. Der Mieter hat keinen Anspruch auf den Einbau einer neuen Küche, solange die alte Küche noch funktioniert. Ist sie defekt, kann der Mieter vom Vermieter eine Reparatur verlangen. Der Vermieter hat dann die Wahl, ob er die alte Küche repariert oder eine neue einbaut. Der Mieter hat aber keinen Anspruch auf den Einbau einer moderneren Küche.

Heizung

Ute L., Bad Salzuflen:  Die Temperaturen in unserer Wohnung steigen auch jetzt im Winter nicht über 19 Grad. Müssen wir das hinnehmen?

Antwort:
Nein. Ist der Vermieter für die Beheizung der Wohnung verantwortlich, muss er durch entsprechende Einstellung der Heizungsanlage dafür sorgen, dass die im Mietvertrag festgelegte Mindesttemperatur gewährleistet ist. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, wird in der Regel eine Temperatur von mindestens 20 bis 22 Grad als ausreichend angesehen.

Müllschlucker

Elizabeta L., Cuxhaven: Wir wohnen über 40 Jahre in unserer Mietwohnung und hatten immer einen Müllschlucker im Haus. Nun hat der Vermieter den Müllschlucker zugeschraubt und Mülltonnen auf dem Hof aufgestellt. Er behauptet, der Müllschlucker sei kaputt. Das stimmt aber nicht, er hat einwandfrei funktioniert! Können wir die Miete mindern?

Antwort: Nein. Der Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, eine Müllschluckanlage stillzulegen. Ein Mangel der Mietsache ist dadurch nicht gegeben, so dass der Mieter die Miete nicht deswegen mindern kann.

Waschmaschine

Edda F., Berlin: Im Keller unseres Mehrfamilienhauses stehen die Waschmaschinen der Mieter, wobei alle Parteien außer mir zusätzlich einen Trockner im Keller aufgestellt haben. Ich möchte mir keinen Trockner anschaffen. Einen Trockenraum gibt es im Keller nicht. Darf ich daher meine Waschmaschine in meinem Badezimmer aufstellen? Ich habe starke Rückenschmerzen und möchte die nasse Wäsche nicht in mein 1. OG schleppen.

Antwort: Ja. Dem Mieter kann das Aufstellen einer Waschmaschine in seiner Wohnung in der Regel nicht verwehrt werden, auch nicht bei vorhandenem Wäschekeller. Auch eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter die vorhandene Wäscheküche nutzen muss, ist unwirksam. Allerdings muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass durch den Betrieb der Maschine in seiner Wohnung keine Schäden an der Wohnung oder darunter liegenden Räumen – beispielsweise durch auslaufendes Wasser – eintreten.