Was Mieter interessiert

Kurzurteile

Auszug

Die Kosten für das Entfernen einer Fototapete (in beigem Ton mit Motiv einer gemauerten Wand) sowie die Neutapezierung hat der Mieter nach Auszug zu erstatten, weil die sehr unruhige Wandgestaltung nicht dem Geschmack eines Durchschnittsmieters entspricht (AG Pinneberg  – 84 C 141/17, ZMR 2018, 1013).

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf die unentgeltliche Erteilung einer Aufstellung der im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlungen gezahlten Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Mieter steuerlich absetzbar sind (AG Chemnitz – 20 C 168/18, WuM 2018, 721).

Nebenkosten

Eine „Notdienstpauschale“ (nicht Notrufdienst), womit die Kosten abgedeckt werden sollen, die dafür anfallen, dass auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bei Schadens- oder Notfällen eine Person erreichbar ist, gehört nicht zu den auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten (AG Berlin-Charlottenburg – 215 C 311/17, NZM 2018, 747).

Winterdienst

Der Mieter, der die Kosten des Winterdienstes bestreitet, muss konkret vortragen, inwieweit die Abrechnungen nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort beziehungsweise den ausgeführten Leistungen übereinstimmen sollen (AG Zossen  – 7 C 75/18, GE 2018, 1529).

Kündigung wegen Porno-Video

Die Herstellung pornografischer Videoclips in der Wohnung und auf einem von außen nicht einsehbaren Teil des zur Wohnung gehörenden Balkons sowie deren Vermarktung rechtfertigt keine Kündigung, solange die Aktivität keine Außenwirkung entfaltet (AG Lüdinghausen – 4 C 76/18, WuM 2018, 312).