Was Mieter interessiert

Kurzurteile

Geruchsbelästigung

Geruchsbelästigungen aufgrund eines schadhaften Abwasserrohrs, die in allen Wohnbereichen der Wohnung wahrnehmbar sind, rechtfertigen eine Minderung der Miete um zehn Prozent (LG Berlin – 67 S 342/17, WuM 2018, 299).

120 Euro

Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag umfasst auch die Reparatur eines sich in der Mieterwohnung befindlichen Kaltwasser-Absperrhahns. Der Höchstbetrag der einzelnen Reparatur ist mit 120 Euro nicht unangemessen (AG Schöneberg 106 C 46/17, GE 2018, 463).

Modernisierung

Das Minderungsrecht des Mieters wegen Mängeln, die Folge von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind, besteht grundsätzlich unabhängig vom Verschulden des Vermieters oder einer eventuellen bestehenden Duldungspflicht. Es besteht keine Verpflichtung des Mieters, eine angebotene Ausweichwohnung während der Maßnahmen in Anspruch zu nehmen (LG Berlin – 65 S 194/17, WuM 2018, 359).

Untervermietung I

Will der Mieter teilweise untervermieten, muss er dem Vermieter zwar plausible und wahrheitsgemäße Angaben machen; ein Anspruch des Vermieters, dass ihm für solche Angaben geeignete Beweise vorgelegt werden, bevor er über die Erteilung der Erlaubnis eine Entscheidung trifft, besteht aber nicht (LG Berlin– 66 S 275/17, WuM 2018, 360).

Untervermietung II

Ein berechtigtes Interesse des Mieters zur teilweisen Untervermietung ergibt sich aus dessen Wunsch, durch die Aufnahme eines Untermieters die eigenen Mietkosten zu senken. Der Mieter kann nicht darauf verwiesen werden, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen (LG Berlin – 65 S 202/17, WuM 2018, 362).

Untervermietung III

Ein vernünftiges und berechtigtes Interesse an der Untervermietung ist zu bejahen, wenn die eine finanzielle Entlastung des Mieters bezweckt, die sich nicht nur im Bagatellbereich bewegt (LG Berlin 63 S 277/16, MM 2018, Nr. 4, S. 28).

Modernisierungsmieterhöhung

Ein Modernisierungsmieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn es keine nachvollziehbare Zuordnung der Gesamtkosten zu einzelnen Arbeiten enthält. Erforderlich sind neben einer nachvollziehbaren Berechnung des Erhöhungsbetrages eine hinreichende Erläuterung des Verteilerschlüssels sowie ausreichende Angaben zu den abgesetzten Kostenanteilen für Instandhaltungsmaßnahmen (LG Bremen – 2 S 124/17, WuM 2018, 365).

Aufzugseinbau

Der Aufzug bringt für den Mieter einer Hochparterre-Wohnung keine Wohnwertverbesserung mit sich und ist damit keine Modernisierung, die eine Mieterhöhung rechtfertigen würde (LG Berlin 67 S 81/17, ZMR 2017, 888).