Das ist doch einmal ein recht originelles Stadtmodell, das der Rotterdamer Künstler Herman Helle mit viel Kreativität, oder auch Humor, für den Neubau des Historischen Museums in Frankfurt entworfen hat. Die Häuser sind zum Teil aus Dominosteinen und Radiergummis, die Bankentürme aus Plexiglas und Alufolie. Für die Darstellung des Stadtwaldes hat er Straßenbesen und grüne Klobürsten verwendet. Aus Handys und Fernbedienungen werden Hallen und Gangways auf dem Frankfurter Flughafen. Als Material für die Darstellung des Industrieparks Höchst verwandte der Künstler Tablettenschachteln und Spritzkanülen. Das Gelände wird nach wie vor stark von der Pharmaindustrie genutzt. Für die Öffentlichkeit ist das auf einer Fläche von 70 Quadratmetern aufgebaute Modell erst nach der Eröffnung des neuen Ausstellungshauses des Museums auf dem Römerberg zugänglich.
Für den Eigentümer ist es ein Hingucker, ein besonderer Akzent, für den Gemeinderat und die Verwaltung ein Ärgernis. Das in grellen Farben (Rot, Gelb und Orange) gestrichene Haus steht mitten in der Altstadt des Städtchens Hayingen in der Alb, am Rand des Marktplatzes und in der Nähe mehrerer denkmalgeschützter Gebäude wie Rathaus, Gasthof und Kirche. „Das passt nicht“, sagen die Stadtoberen. Besitzer Georg Bayer soll die Fassade in einer unauffälligen Farbe überstreichen. Der Eigentümer will nicht. Ihm gefällt sein Haus. Allenfalls zur Begradigung der Fensterumrahmungen ist er bereit. Dass die Stadt jetzt eine Gestaltungssatzung verabschieden will, in der grelle Farben verboten werden sollen, ficht ihn nicht an. Als er das Haus im September letzten Jahres bemalte, gab es noch keine Vorschriften.
Angebot mit Tücke: 28 Quadratmeter groß, 480 Euro Kaltmiete, 110 Euro Neben- und Heizkosten. Gesamtmiete 590 Euro. Als pfiffig möblierte Singlewohnung in ruhiger Lage preist der Anbieter die Unterkunft in Berlin an. Zwei Zimmer gibt es, ein Schlafboden ist über eine Klapptreppe zu erreichen. Das Wohnzimmer ist „vollmöbliert“ und „lässt keine Wünsche offen“. Die Bilder passen nicht zum Angebot. Der Zusatz „Das Rasenmähen und die Pflege der Grünflächen, Hof (Laub, Unkraut, ...) gehört mit zu Ihren Aufgaben als Mieter der Wohnung“ lässt eher darauf schließen, dass der Vermieter einen billigen Hausmeister sucht. Der Berliner Tagesspiegel gibt denn auch ein klares Urteil ab: „Abgewrackte Hausmeisterwohnung mit Schrottmöblierung für 21 Euro je Quadratmeter. Ein klarer Fall für die Sittenpolizei.“
Wenn es um die Berechnung von Betriebskosten geht, sind Vermieter sehr einfallsreich. Dass ein Vermieter allerdings die Kosten für eine Schafherde in die Hauswartkosten einrechnete, fällt dann doch stark aus dem Rahmen. Der Vermieter setzte die Schafherde für die Pflege eines Parks mit dazugehörigen Garten- und Freiflächen von circa 13.000 Quadratmeter zum Abweiden der Flächen ein. Die Kosten für das Anbringen eines Weiden- und Schafnetzes sowie das Futter für die Tiere rechnet er in die Nebenkosten ein.
Die Richter gaben dem Mieter zuletzt Recht. Zuerst das Amtsgericht Mannheim, dann das Landgericht urteilten, dass die Kündigung des Eigentümers unwirksam sei. Doch zurück in seine Wohnung kann der Mieter nicht. Als die Richter Recht sprachen, hatten die neuen Eigentümer längst Unrecht geschaffen, indem sie das Gebäude hatten abreißen lassen. Der Journalist Fritz Zimmermann beschreibt in der Rubrik „Recht & Unrecht“ in der „Zeit“ ausführlich die Geschichte des Mieters. Der lebte fast drei Jahrzehnte in der 68 Quadratmeter großen Wohnung mit Balkon. Dann kam die Kündigung. Der Mieter, im Zeit-Artikel heißt er Klaus Wegner, sollte ausziehen, weil der neue Eigentümer das Gebäude und weitere abreißen wollte, um dort auf einer riesigen Fläche neue Ladenlokale, ein Vier-Sterne-Hotel, ein Fitnessstudio, mehrere Arztpraxen und neue teure Mietwohnungen bauen wollte. Die Begründung für die Kündigung: Das bestehende Mietverhältnis hindere den Eigentümer an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks.
Klaus Wegner zog nicht aus. Er ließ sich auch nicht durch fünfstellige Abstandszahlungen umstimmen. Mehrfach verlangte der neue Eigentümer die Räumung. Doch eine Klage reichte die Firma nie ein.
Das tat dann der Mieter. Die Richter sollten prüfen, ob die Kündigung seiner Wohnung rechtens sei. Feststellungsklage heißt dies in der Fachsprache. Die Anwälte des Eigentümers erhoben Widerklage.
Ein gutes halbes Jahr später schlug das Gericht beiden Seiten einen Vergleich vor. Der Mieter ging nicht darauf ein. Ein weiteres halbes Jahr später, der Mieter wohnte da meist schon in der Wohnung seiner verstorbenen Mutter, erhielt er dort einen Brief, in dem sich die Anwälte des Eigentümers dafür entschuldigten, dass durch ein bedauerliches Versehen an dem Gebäude umfangreiche Abbrucharbeiten durchgeführt worden seien und davon auch seine Wohnung betroffen sei.
Wieder ein dreiviertel Jahr später entschied das Amtsgericht Mannheim, dass die Kündigung nicht rechtmäßig war. Die Anwälte des Eigentümers legten Berufung ein. Zwei Jahre später erklärte das Landgericht Mannheim die Kündigung ebenfalls für unwirksam.
Da gab es die Wohnung seit gut drei Jahren nicht mehr. Der Investor hat seine Pläne umgesetzt. Der Mannheimer Oberbürgermeister hatte das Prestigeprojekt Ende September letzten Jahres persönlich eröffnet.